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Aktuelles

NRW-Soforthilfe 2020

Coronavirus: Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Antragsformular: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=81FFFDC60E582A90A229

Kurzarbeitergeld berechnen mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld berechnen und prüfen. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitsamt gezahlt und ersetzt einen Teil der durch die Kurzarbeit verursachten Nettoeinbußen. Somit erhalten Sie dank des Rechners einen Überblick über die Auswirkungen von Kurzarbeit auf Ihr individuelles Gehalt.

www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php

Quelle: https://www.asscompact.de/nachrichten/kurzarbeit-das-sind-die-auswirkungen-auf-die-bav?page=1&from=2020-03-23%2008%3A00&to=2020-03-24%2007%3A15&pid=522193&source=newsletter&nnid=1578#contentColumn

­ Mit der Unterstützungskasse mögliche Auswirkungen der Zuschusspflicht vermeiden helfen!

Ab 1. Januar 2019 werden Arbeitgeber zur Weitergabe ersparter Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet sein. Im §1a, Absatz 1a BetrAVG heißt es hierzu:

„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

Das gilt zunächst für neu eingerichtete Entgeltumwandlungsvereinbarungen und ab 2022 auch für alle vor dem Jahr 2019 bestehenden. Die Einführung des Zuschusses soll die Altersversorgung der Arbeitnehmer erhöhen.

Leider wird aber genau das nicht immer passieren!

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Denn der Gesetzgeber hat zwar den steuerlichen Förderrahmen der Direktversicherung von 4% auf 8% der Bemessungsgrenze erhöht, sozialversicherungsbeitragsfrei bleiben Entgeltumwandlungen aber nur weiter nur 4% der Bemessungsgrenze.

Und weil in der Direktversicherung der Zuschuss des Arbeitgebers auf den Förderrahmen angerechnet wird, durchbricht der Arbeitnehmer bei hohen Umwandlungen durch den Zuschuss bei seiner Entgeltumwandlung die 4%-Grenze und Sozialversicherungsbeiträge werden fällig – manchmal ist das Gegenteil von gut „gut gemeint“ …

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­ Folge: Es wird Arbeitnehmer geben, die ihre Unwandlung dann soweit reduzieren, dass der Umwandlungsbetrag plus Arbeitgeberzuschuss innerhalb der 4%-Grenze bleibt, um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden. In diesen Fällen ist das Ziel des Zuschusses verfehlt. ­
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Hier eine Lösung:

Wenn der Arbeitgeber neben der Direktversicherung die Deutsche Unterstützungskasse als Versorgungsinstrument einführt, stehen den Arbeitnehmern ein zweites mal 4% der Bemessungsgrenze, sprich: 260 Euro pro Monat, sozialversicherungsbeitragsfrei in der Entgeltumwandlung zu Verfügung.

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Quelle: Deutsche Unterstützungskasse e.V.

bAV: Kündigung möglich, um Schulden zu bezahlen?

27.04.2018 Berater Recht & Haftung von Martin Thaler

Darf die im Rahmen der bAV abgeschlossene Direktversicherung gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer den Rückkaufswert zur Tilgung von Schulden verwenden will? Das Bundesarbeitsgericht musste entscheiden.  

Kann eine im Rahmen der bAV abgeschlossene Direktversicherung aufgelöst werden, wenn der Versicherungsnehmer Geld benötigt? Dieser Fall wurde jüngst vor dem Bundesarbeitsgericht (AZ: 3 AZR 586/16) verhandelt.

Was war passiert?

Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber 2001 eine Entgeltumwandlung vereinbart. Diese Vereinbarung beinhaltete, dass sich der Arbeitgeber dazu verpflichtete, jährlich circa 1.000 Euro in die bestehende Direktversicherung einzuzahlen. Seit 2009 ruhte der Vertrag.

Die finanzielle Situation des Arbeitnehmers verschlechterte sich mit der Zeit. Um seine finanzielle Notlage bewältigen zu können, kam er auf die Idee, dass sein Arbeitgeber doch die bestehende Direktversicherung kündigen möge, so dass er den Rückkaufwert erhalten könne.

Der Arbeitgeber lehnte dies ab, so dass der Fall vor Gericht landete. Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Siegburg sowie das Landesarbeitsgericht Köln die Klage des Arbeitnehmers abgelehnt hatten, landete der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil

Auch das Bundesarbeitsgericht gesteht dem Arbeitnehmer keine Kündigung zu. Der Mann habe kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung, entschieden die Richter. Sie hoben hervor, dass die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung dazu diene, den Lebensstandard im Alter teilweise abzusichern.

Die Möglichkeit, die Direktversicherung kündigen zu können, um damit Schulden zu begleichen, widerspreche dieser Zwecksetzung. Die Klage des Mannes wurde damit abgelehnt.

 

Quelle: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2018/04/bav-kuendigung-moeglich-um-schulden-zu-bezahlen/

Deutsche verschenken Milliarden bei Vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) stehen in Deutschland mehr als 20 Millionen Arbeitnehmern zu. Sieben Millionen Deutsche verzichten laut einer aktuellen Analyse allerdings darauf und verschenken so Ansprüche in Milliardenhöhe. Dabei ließe sich dieses Geld sehr gut für die private Altersvorsorge einsetzen.

Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Nur rund 13 Millionen machen davon aber tatsächlich Gebrauch. Das zeigt eine Analyse von Prof. Jens Kleine vom CFin – Research Center for Financial Services in München für den Regionalatlas „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) von ebase. Jeder dritte VL-berechtigte Arbeitnehmer in Deutschland lässt somit die Möglichkeiten des VL-Sparens ungenutzt – und verzichtet damit letztlich auf bares Geld.

Regionales Gefälle

Weil rund sieben Millionen Arbeitnehmer auf die Nutzung der VL verzichten, verfallen der Analyse zufolge jedes Jahr rund 1,6 Mrd. Euro an Ansprüchen. Vor allem westdeutsche Arbeitnehmer lassen sich die Möglichkeit der VL entgehen. Den Studienergebnissen zufolge verfallen in Westdeutschland jährlich 1,4 Mrd. Euro nicht genutzter Ansprüche, in Ostdeutschland sind es hingegen nur rund 240 Mio. Euro. Auch in Bezug auf die Bundesländer gibt es deutliche Unterschiede im Nutzungsverhalten der VL.

Bares Geld verschenkt

„Zu viele in Deutschland lassen die Möglichkeit des VL-Sparens ungenutzt“, kommentiert Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung der ebase, die Zahlen. Die Deutschen würden so Jahr für Jahr bares Geld in Milliardenhöhe verschenken, das sich zum Beispiel für die Altersvorsorge sehr gut einsetzen ließe. Christoph König, Digital Officer von ebase, zeigt sich überrascht, dass so viele Menschen in Deutschland ihren VL-Anspruch nicht nutzen, obwohl die Problematik der Rentenlücke für viele präsent ist. Dabei könnten zum Beispiel bei ebase heute selbst über das Smartphone VL-Verträge eingerichtet werden. Die Bank hat daher die Initiative „Deutschland spart VL“ gestartet.

Renditen und Zinseffekte nicht unterschätzen

Der monatliche VL-Anspruch von 6,65 bis 40 Euro erscheint auf den ersten Blick zwar als relativ gering. Mit der richtigen Anlage kann das aber schon sehr gut bei der Altersvorsorge helfen, wie weitere im Rahmen der Studie durchgeführte Analysen von ebase zeigen. Legt man die durchschnittliche Wertenwicklung des Dax in den letzten 30 Jahren von rund 7% pro Jahr sowie den Zinseszinseffekt zugrunde, hätten VL-Sparpläne auf Dax-ETFs bei regelmäßigen Sparraten von 6,65 Euro über ein Berufsleben von 40 Jahren insgesamt 25.747 Euro angespart. Können Arbeitnehmer den maximalen monatlichen Anspruch von 40 Euro ausschöpfen, würden sogar 154.868 Euro zusammenkommen. (mh)

 

Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-verschenken-milliarden-bei-vermögenswirksamen-leistungen