Logo Winz und Partner

PensionsManagement

Aktuelles

Sind Indexpolicen rentabel?

Institut für Vorsorge und Finanzplanung führt eine umfassende Analyse zu indexgebundenen Rentenversicherungen durch

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat in der Vorgängerstudie „Indexpolicen: Eine Alternative im Niedrigzinsumfeld?“ aus dem vergangenen Jahr gezeigt, dass Indexpolicen in der andauernden Niedrigzinsphase eine sinnvolle Alternative zu klassischen Rentenversicherungen darstellen können. Seitdem haben sich die Nachfrage nach derartigen Produkten und die Anzahl der Anbieter deutlich erhöht. Indexpolicen ermöglichen Verbrauchern die Partizipation an der Wertentwicklung eines Index mit dem gesamten Vertragsguthaben bei gleichzeitigem Schutz des eingezahlten Beitragsvermögens. Versicherungsnehmer können dabei aus einer Vielzahl von Indexmodellen wählen, die sich in der Art der Partizipationsbeschränkung (Cap oder Quote) und des zugrunde liegenden Index teilweise erheblich differenzieren (siehe Grafik unten). Dementsprechend ist eine Vergleichbarkeit von Indexpolicen erschwert. Im Fokus der Untersuchung „Sind Indexpolicen rentabel? – Eine Analyse unterschiedlicher Modellvarianten“ stehen:

  • Eine umfassende Betrachtung zahlreicher Produktvarianten von indexgebundenen Rentenversicherungen und deren Renditeeigenschaften
  • Eine Analyse der Performanceaussichten verschiedener Modellvarianten
  • Der Einfluss der Höhe der Volatilität der Indices auf die Renditeaussichten von Indexpolicen
  • Eine Untersuchung der Renditeeigenschaften von indexgebundenen Rentenversicherungen auf Simulationsbasis
  • Index oder Indexpolice – wer hat die bessere Rendite?
  • Wie lassen sich unterschiedliche Indexmodelle miteinander vergleichen? Worin unterscheiden sich die aktuell auf dem Markt vorhandenen Produkte im Einzelnen?

„Das Ergebnis unserer Analyse zeigt ganz klar, dass Indexpolicen weiterhin eine attraktive Alternative zur klassischen Rentenversicherung bilden“, so das Fazit von Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer. „Indexgebundene Rentenversicherungen sind für alle diejenigen interessant, die die Ertragschancen einer risikoreicheren Anlage verbunden mit einem Sicherheitsmechanismus in Form von Garantien suchen.“

„Sind Indexpolicen rentabel? – Eine Analyse unterschiedlicher Modellvarianten“ ist der vierte Band der Studienreihe-IVFP und auf dessen Homepage für 980 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhältlich. Die Studie erscheint am 15. Oktober. Frühbucher erhalten bis zum 14. Oktober einen Preisnachlass i. H. v. 10 Prozent.

Pressekontakt:

Herr Goedeckemeyer Georg
Tel: 09602 / 944 928 0
Fax: 09602 / 944 928 10
E-Mail: presse@vorsorge-finanzplanung.de

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Auf der Haide 1
92665 Altenstadt / WN
www.ivfp.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Unternehmen, das sich auf private und betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer, Frank Nobis und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Einer der drei Geschäftsbereiche beruht auf der Bewertung von Vorsorgeprodukten, Erstellung von Gutachten und Zertifizierung von Beratungsprozessen im Bereich der Finanzplanung. Die Softwareentwicklung ist eine weitere Domäne des Instituts: Individuelle Online-, Offline- oder Serverlösungen gehören hier ebenso zum Leistungsspektrum wie die Anbindung von Software an entsprechende Tarifprogramme. Über seine eigene Akademie bietet das Institut ein umfangreiches Spektrum an Fachseminaren und Weiterbildungen an. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen wie AachenMünchener, Allianz, AXA, Canada Life, Commerzbank, Concordia, Fidelity, HDI, LBS, neue leben, Postbank, Sparkassen Finanzgruppe, Standard Life, Stuttgarter Versicherung, Swiss Life, Union Investment, Versicherungskammer Bayern,
Zurich Deutscher Herold u.v.a.

Quelle: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sind-Indexpolicen-rentabel-%C2%96-Eine-Analyse-unterschiedlicher-Mo-dellvarianten-ps_26413.html

 

„Im Büro kann nichts passieren“ – Die größten Irrtümer rund um die Berufsunfähigkeit

Auch Schreibtischtäter können berufsunfähig werden.

„Ich bin zu jung für die Berufsunfähigkeit“ oder „Im Büro kann nichts passieren“ – Ausflüchte bei der Berufsunfähigkeit gibt es viele. Hierbei handelt es sich jedoch häufig um Denkfehler.

„Ich bin zu jung“ ist ein klassischer Denkfehler beim Thema Berufsunfähigkeit, berichtet das Portal Finanztreff. So sei zum Beispiel jeder neunte Betroffene jünger als 40 Jahre, weshalb sich ein frühzeitiger Abschluss lohne. Zudem seien dann auch die Beiträge gering. So könne ein 30-Jähriger bereits für unter 50 Euro im Monat eine garantierte Monatsrente von 1.500 Euro erreichen. Wer älter als 40 Jahre alt ist muss dafür monatlich mehr als 60 Euro zahlen.

Neben dem Denkfehler „Ich bin zu jung“ gebe es aber auch den Denkfehler „Ich bin jetzt schon alt“. Denn mit dem Alter steige auch das Risiko, berufsunfähig zu werden. Und dann müsse die Zeit bis zur Altersrente aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Auch die Annahme, im Büro sei die Gefahr der Berufsunfähigkeit gering, ist laut Finanztreff ein Irrtum. Beim vielen Sitzen lauerten Rückenprobleme und möglicher Stress fördere psychische Erkrankungen. Bereits ein Drittel der ausgezahlten Berufsunfähigkeitsrenten gingen hierauf zurück.

Auf die gesetzliche Rente sollte sich ebenfalls niemand verlassen. So gebe es bereits seit 2001 keine Berufsunfähigkeitsrente für die Geburtenjahrgänge ab 1961 mehr – für sie gibt es lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Dabei kommt jedoch nicht viel rum: 2014 gab es monatlich  gut 300 Euro weniger als die offizielle Armutsgrenze in Höhe von 979 Euro.

Das Vermögen oder Häuschen von Oma und Eltern schütze ebenso wenig bei Berufsunfähigkeit. Die finanziellen Kosten seien enorm: So leppert sich eine zwanzigjährige Berufsunfähigkeit bei monatlichen Ausgaben von 1.500 Euro zu einer Summe von 360.000 Euro. Damit ist der Wert von Omas Haus in den meisten Fällen wohl schnell aufgebraucht. Eine Unfallversicherung reicht laut Finanztreff auch nicht aus, denn lediglich 10 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle gehen auf einen Unfall zurück. Häufigste Ursache ist eine Krankheit, bei der die Unfallversicherung nicht zahlt.

Ein weiterer Denkfehler sei, dass es Berufsunfähigkeitsschutz nur in Kombination mit Lebensversicherungen gebe. Es gibt solche Angebote zwar noch, aber alle Gesellschaften bieten mittlerweile auch separate BU-Policen an.

Quelle: http://www.pfefferminzia.de/im-buero-kann-nichts-passieren-die-groessten-irrtuemer-rund-um-die-berufsunfaehigkeit-1443628776/

Gerichtsurteil – Kunde muss Versicherungsmakler aufklären

Versicherungskunden können die Pflicht zur vollständigen Information nicht auf ihren Makler abwälzen, auch wenn sie keine Vorstellung vom Produkt haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Versicherer stehen in der Öffentlichkeit unter einem Generalverdacht: Wenn die Sonne scheint, verkauften sie viele Regenschirme. Regne es, funktionierten diese allerdings nicht. So lässt sich dieses weit verbreitete Grundgefühl beschreiben. Mit anderen Worten: Um Prämien einzunehmen, überzeuge die Assekuranz ihre Kunden gern von einer Police. Im Schadensfall finden sie dagegen genügend Ausreden, um doch nicht zahlen zu müssen.

Doch manchmal liegt die Verantwortung für fehlenden Versicherungsschutz auch beim Kunden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil klargestellt (Az.: Z 18 U 132/14), das im Mai erging und seither in der Fachöffentlichkeit rege Diskussionen ausgelöst hat. Am Dienstag nahm die Arbeitsgruppe Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein dazu Stellung. Versicherungskunden müssten „bereits beim ersten Gespräch mit dem Makler diesen nicht nur umfassend über alle Umstände informieren, sondern auch deutlich erklären, was man eigentlich von ihm erwartet“, empfahl Fachanwalt Michael Piepenbrock.

Der Fall könnte so vielen Versicherungskunden widerfahren. Ein Ehepaar wollte seine Wohngebäudeversicherung erneuern. In einem Gespräch mit einem Versicherungsmakler hielt der dieses Ansinnen schriftlich fest und besorgte den Deckungsschutz. Einige Monate später brannte es auf dem Grundstück des Ehepaars, nachdem ein Brandstifter ein Zelt anzündet hatte, in dem Heuballen lagerten. Den Schaden von 15000 Euro machten die Versicherungskunden beim Versicherer geltend, der die Zahlung allerdings verweigerte. Denn von einem solchen Heulager war beim Vertragsabschluss nicht die Rede gewesen.

Daraufhin klagten die Eheleute gegen den Versicherungsmakler, weil dieser sie fehlberaten habe. Doch dieser hatte von dem Heuzelt in dem Erstgespräch ebenfalls nichts erfahren. Hätte er die Wohnsituation genauer erfassen müssen? Das OLG Hamm sah keine Pflichtverletzung: Das Ehepaar hätte den Makler auf diese Besonderheit aufmerksam machen müssen, denn ein Heulager finde sich nicht häufig auf Grundstücken.

Mit anderen Worten: Versicherungskunden können die Pflicht zur vollständigen Information nicht auf ihren Makler abwälzen. „Selbst wenn man keine Vorstellung vom Produkt hat, muss man konkret auf seine eigenen Güter bezogen Versicherungsschutz bestellen“, stellt Piepenbrock im Gespräch mit dieser Zeitung klar.

Ein Makler handle als Beauftragter des Kunden. Er müsse ihn umfassend über seine individuellen Risiken aufklären. Lasse er wichtige Risikofelder aus, könne ihm eine Beratungspflichtverletzung nachgewiesen werden. „Wer aber nicht vollständig reinen Wein einschenkt, hat ein Problem“, sagt der Anwalt. Manchmal ist die Welt der Versicherungen doch etwas komplexer als der Verkauf von Regenschirmen.

Quelle: F.A.Z. – http://www.xing-news.com/reader/news/articles/112594?newsletter_id=8273&xng_share_origin=email

Vorsorgethemen: Großes Interesse, viel Handlungsbedarf

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Nachlassregelung – der demografische Wandel sorgt dafür, dass solche Vorsorgethemen in der Bevölkerung zunehmend auf Interesse stoßen. Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Monuta Versicherung hat jedoch ergeben: Viele besprechen die Themen in der Familie, wenige regeln diese Themen jedoch tatsächlich konkret für sich. Viel Potenzial also für Makler und Vermittler. Diese zeigen der Umfrage zufolge allerdings ebenfalls Berührungsängste.

Das Interesse für Vorsorgethemen in der Bevölkerung ist einerseits erfreulich hoch, andererseits zieht dieses hohe Interesse nicht unbedingt konkret vorsorgende Taten nach sich. Dies ist das Ergebnis einer von der Monuta Versicherung in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des forsa-Instituts zur „Generationenverantwortung“. In Bezug auf konkrete Vorkehrungen, die Menschen für den Krankheits- oder Todesfall getroffen haben, sind die Ergebnisse der Studie für Vermittler und Berater alarmierend. So gaben über drei Viertel der Befragten (76%) an, im Familienkreis bereits über eine Patientenverfügung gesprochen zu haben. Etwa zwei Drittel (68% bzw. 64%) haben sich zu Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung bzw. Testament ausgetauscht. Doch lediglich ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer haben diese zentralen Verfügungen für sich tatsächlich geregelt.

Noch höher ist das Potenzial für Makler und Vermittler, wenn es um die finanzielle Vorsorge und die Organisation von Bestattung und Trauerfeier geht: Während ein knappes Drittel der Befragten die finanzielle Absicherung für den Trauerfall abgeschlossen haben, wurde von weniger als einem Zehntel die Gestaltung der eigenen Trauerfeier frühzeitig geregelt.

Hohe fachliche Kompetenz und sensible Gesprächsführung gefragt

„Das Interesse für Vorsorgethemen ist hoch. In Gesprächen mit Kunden erfahren wir jedoch, dass viele nicht wissen, worauf sie beim Ausfüllen von Vorsorgeverfügungen oder beim Verfassen eines Testaments achten sollen“, so Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. Allerdings bestünden auch bei Beratern und Vermittlern noch zu häufig Berührungsängste bei schwierigen Vorsorgethemen wie dem Krankheits- oder Todesfall. Denn gerade im direkten Kundenkontakt verlange die Beratung zu Vorsorgethemen neben einer hohen fachlichen Kompetenz auch eine sensible Ansprache und Gesprächsführung.

Vielfältiges generationenübergreifendes Engagement

Die Studie fragte auch nach dem Engagement für die eigenen Angehörigen und die nächste Generation. Die Möglichkeiten sich für andere Menschen einzusetzen und damit ein Stück Generationenverantwortung zu übernehmen, sind vielfältig. Laut den forsa-Ergebnissen kümmern sich bereits etwa 45% der Befragten ehrenamtlich um Kinder und Jugendliche. Etwa ebenso viele haben schon einen engen Angehörigen gepflegt. Wenn es um die Begleitung Angehöriger oder Freunde im konkreten Trauerfall geht, haben sogar 64% der Befragten bereits geholfen. Weitere 12% waren oder sind aktuell in der Hospizarbeit tätig. Lediglich 7% aller Befragten haben sich noch nie für andere engagiert.

Über die Studie

Die repräsentative Studie des Instituts forsa wurde im Juli 2015 durchgeführt und befragte insgesamt 1.001 Teilnehmer zwischen 18 und 100 Jahren unter anderem zu gegenseitigem Engagement, Pflege in der Familie sowie Vorsorge für den Krankheits- und Trauerfall. (ad)

Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/vorsorgethemen-gro%C3%9Fes-interesse-viel-handlungsbedarf

Börsengehandelte Indexfonds

Nach drei Jahren gibt es wieder einen Neuling im Dax: Der Wohnungsriese Vonovia verdrängt Lanxess aus der ersten Liga. Für ETF-Anleger kann diese Bewegung ungemütlich werden – es drohen deutliche Renditeabschläge.

FrankfurtAm 21. September ist es soweit: Nach 27 Jahren zieht zum ersten Mal ein Immobilienkonzern in den Dax ein. Der Wohnungsvermieter Vonovia verdrängt den Chemiekonzern Lanxess, der in den MDax rutscht. Vonovia, früher als Deutsche Annington bekannt, ist der erste Dax-Neuling seit drei Jahren.

Viele Anleger, die jetzt denken, das würde sie nicht betreffen, liegen falsch. Denn sie haben demnächst Vonovia im Depot – zumindest wenn sie einen börsengehandelten Indexfonds (ETF) auf den Dax besitzen. Die Umstellung von Indizes ist für ETF-Anleger nicht immer unproblematisch. Denn die ETF-Häuser warten mit dem Kauf einer Aktie oft bis zu dem Tag, an dem die Aktie tatsächlich in den Index aufgenommen wird. Sie möchten die Wertentwicklung des Index möglichst exakt imitieren. Im Fachjargon sagt man, dass ETF ihren „Tracking-Error“ minimieren wollen.

Das Problem an diesem Vorgehen ist allerdings: Viele Manager aktiv verwalteter Fonds orientieren sich zu einem gewissen Grad ebenfalls an Indizes. Sie kaufen also Aktien nach, die neu im Marktbarometer aufgenommen werden. Sie tun es aber schneller als ETF. „Indexfonds müssen dann mitunter zu einem höheren Preis einsteigen“, sagt Detlef Glow, Leiter der Fondsanalyse beim Datenanbieter Lipper.

Die Aktie der American Airline Group etwa kam am 20. März in den US-Standardwerteindex SP 500, der Indexanbieter kündigte die Änderung vier Tage vorher an. In diesen vier Tagen stieg der Aktienkurs um elf Prozent. Einige Hedgefonds nutzten die Behäbigkeit der ETFs gezielt aus und spekulierten mit Indexaufsteigern, berichtet die Agentur Bloomberg.

Christophe Bernard, Anlageexperte des Londoner Hedgefonds-Anbieters Winton Capital Management, hat sich im vergangenen Jahr angeschaut, welchen Effekt es auf den Kurs einer Aktie hat, wenn sie in den SP 500 aufgenommen werden soll. Sein Ergebnis: Der Aktienkurs steigt vor dem Tag der Index-Aufnahme deutlich an. Danach sinkt er wieder, allerdings nicht ganz auf den alten Stand.

Bernard schätzt, dass Investoren, die ETF auf den SP 500 kaufen, durch diesen Effekt 0,2 Prozentpunkte Rendite einbüßen. Das klingt wenig, verglichen mit den Gesamtkosten ist der Preis aber hoch. Ein ETF der Blackrock-Tochter iShares auf den SP 500 kostet zum Beispiel nur 0,07 Prozent jährlich.
Kein Handlungsbedarf

Anleger können sich gegen den Aufpreis kaum wehren. „Es handelt sich um eine Ineffizienz des Marktes, die sich nicht ausschalten lässt“, sagt Glow. „Das Spiel funktioniert vor allem bei großen Indizes, auf deren Basis Milliardenbeträge hin und her geschoben werden.“

Privatanleger könnten sich von ETF auf große Marktindizes fernhalten und stattdessen ETF auf unbekannte Indizes kaufen, die nicht so stark im Fokus aktiver Fondsmanager stehen. Das würde allerdings das Investment in diese passiven Anlageinstrumente ad absurdum führen, bei dem es darum geht, möglichst breit zu investieren. Darüber hinaus fallen für ETF auf kleine Indizes meist höhere Gebühren an als für Produkte auf große Marktbarometer.

Einige amerikanische ETF-Häuser wollen Abhilfe schaffen. „Es gibt mittlerweile Anbieter, die nicht mehr zu Lasten der Anbieter einen Aufpreis zahlen wollen, um den Tracking-Error zu minimieren“, sagt Barbara Claus, Analystin bei Morningstar.

Der US-Riese Vanguard zum Beispiel, der stärker als viele andere Anbieter auf niedrige Preise setzt, kauft neue Aktien nicht mehr nur an dem Tag, an dem sie in einen Index aufgenommen werden. Stattdessen baut er seine Position in diesen Papieren sukzessive auf.

Deutsche ETF-Häuser sehen bislang keinen Handlungsbedarf. „Als ETF-Anbieter bilden wir den Index ab und halten uns an die entsprechenden Regeln“, sagt Michael Mohr, verantwortlich für die Entwicklung passiver Produkte bei Deutsche Asset Wealth Management. „Indexanpassungen werden in der Regel vorab öffentlich bekannt gegeben. Wir verarbeiten diese Informationen mit dem Ziel, den Index bestmöglich nachzubilden.“

 

Investoren spekulieren, welche Aktien demnächst in große Indizes aufgenommen werden. Anleger rechneten noch im Frühjahr damit, dass der US-Indexanbieter MSCI chinesische A-Aktien in seine Schwellenländer-Barometer aufnimmt. Anfang des Jahres schienen die Chancen nicht schlecht. Nach den letzten Börsenturbulenzen folgte die Absage.

Quelle: Handelsblatt Online