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Titelbild bAV | Betriebliche Altersvorsorge

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bAV | Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge beruht auf rechtlichen Grundlagen.
Der Clou liegt darin, dass sich der Staat mit hohen Zuschüssen generös beteiligt. Haben Sie schon überprüft, ob Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen? 
Betriebsrenten, unabhängig von der Durchführung als Entgeltumwandlung oder als arbeitgeberfinanzierte Variante, führen zu einer langfristigen Bindung der Arbeitnehmer an ihren Betrieb.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

Für weitergehende Informationen folgen Sie dem angegebenen Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung
Quelle: Wikipedia, Stand Oktober 2018

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