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PensionsManagement

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Risikovorsorge hat wegen Pandemie plötzlich Priorität

Die Corona-Krise hat das Sicherheitsgefühl vieler Bundesbürger in seinen Grundfesten erschüttert, zeigt der jüngste DIA-Deutschland-Trend. Viele wollen künftig mehr Geld auf die hohe Kante legen.

Die Pandemie hinterlässt ihre Spuren – auch im Anlageverhalten der Deutschen. Viele Verbraucher sind verunsichert und scheuen in der aktuellen Krise noch mehr als zuvor jedwedes Wagnis. Gut 60 Prozent gaben in einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) an, ein höheres Bedürfnis nach Sicherheit zu haben. In der Altersgruppe der Über-60-Jährigen waren es sogar 70 Prozent.

Als Folge aus dem erschütterten Sicherheitsgefühl wollen viele Umfrageteilnehmer stärker vorsorgen. Ganze 46 Prozent erklären, dass sie künftig mehr Geld für Krisen zurücklegen werden. Anlass für das veränderte Sparverhalten sind die finanziellen Belastungen der Pandemiezeit, zum Beispiel durch bereits eingetretene oder befürchtete Verdienstausfälle oder durch die Erfahrung, dass wirtschaftliche Existenzen plötzlich gefährdet sein können.

Die spannendsten Ergebnisse der Online-Befragung im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge finden Sie in unserer Fotostrecke oben. (fp/mb)

Quelle: https://www.fondsprofessionell.de/news/maerkte/headline/risikovorsorge-hat-wegen-pandemie-ploetzlich-prioritaet-202705/

Grundfähigkeitenversicherung eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitenversicherung: Diese Tarife erhalten Bestnoten

AssekuranZoom hat die Ergebnisse der 3. AssekuranZoom Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung veröffentlicht. Die Experten haben darin die Tarife von mittlerweile 15 führenden Maklerversicherern unter die Lupe genommen. Fünf erhielten dabei die Bestwertung „Exzellent“.

Die Grundfähigkeitenversicherung nimmt in der Kundenberatung als alternatives Vorsorgeinstrument zur Arbeitskraftabsicherung einen immer größeren Stellenwert ein. Mittlerweile fokussieren 20 Gesellschaften diese Tarifwelt in ihrem Leistungsportfolio, um den Vertriebspartnern für die Vorsorgeberatung und den Kunden für die Absicherung der Arbeitskraft alternative Versicherungslösungen anbieten zu können. Dadurch ist laut AssekuranZoom eine komplexe und heterogene Produktlandschaft entstanden, die sich in einigen Fällen intransparent zeige.Anzeige

15 Versicherer unter der Lupe

Vor diesem Hintergrund fasste das unabhängige Beratungsunternehmen bereits in der ersten Fassung der Tarifstudie „Grundfähigkeitenversicherung im Fokus – Tarifstudie 05/2019“ den Kriterienkatalog für die vergleichende Bewertung sehr weit. In der aktuellen, dritten Fassung der Tarifstudie wurde er um neue Tarifmerkmale und -leistungen erweitert. Insgesamt wurden die Tarife von 15 führenden Maklerversicherern verglichen und bewertet. Das Augenmerk lag dabei erneut auf der haftungsrechtlichen Relevanz aus Sicht der Vermittler. Neben den Grundtarifen wurden auch Premiumtarife sowie Optionen und Zusatztarifen für eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beleuchtet.

Transparenz und Tarifqualität im Fokus

Die Definition von 20 Teilbereichen mit allen relevanten Leistungsvoraussetzungen und ein Katalog mit über 400 Kriterien bildete die Matrix für eine detaillierte Prüfung, Bewertung und Bepunktung. Die volle Punktzahl der 3. Tarifstudie entspricht erneut einem „fiktiven Premium-Enthaftungstarif“. Hierbei handelt es sich um ein Tarifkonstrukt, das bei allen bewerteten Kriterien aus aktueller Sicht keine Steigerungsmöglichkeit mehr vorsieht. Der „Premium-Enthaftungstarif“ ist als Fiktion zu betrachten, da ein Tarif mit der vollen Punktzahl in einem sehr hohen Prämiensegment angesiedelt und somit unverkäuflich wäre.

Weitreichende Unterschiede

Bereits im Segment der hierarchischen Tarifstrukturen fand AssekuranZoom erneut beratungsrelevante Unterschiede, die vor allem für Versicherungsmakler von größter Bedeutung sind. Auffallend sei, nach welchen Kriterien in kostengünstigeren Tarifen Grundfähigkeiten aus dem Tarif ausgegrenzt werden. Alexander Schrehardt, Geschäftsführer von AssekuranZoom führt dazu aus: „Für die Kundenberatung und die Beratungsdokumentation sind transparente Vertragsgrundlagen eine unabdingbare Voraussetzung. Deshalb flossen erneut verpflichtend einzusetzende Hilfsmittel und ein für die Aufgabenbewältigung definierter Zeitrahmen in die Tarifbewertung mit ein. Daran hat sich gegenüber den ersten beiden Tarifstudien nichts geändert.“

Das sind die Gesamtsieger

Die aktuelle Tarifstudie zeigt erneut sehr kleinteilige und heterogene Leistungsvoraussetzungen in den Versicherungsbedingungen der Produktanbieter. In der Gesamtbewertung sicherten sich die Basler Lebensversicherungs-AG, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. und die Signal Iduna Lebensversicherung a.G. die besten Bewertungen. Die Spitzenpositionen konnten sich die Gesellschaften mithilfe neu konzipierter Tarife, mit Alleinstellungsmerkmalen, aber auch mit einer kontinuierlichen Pflege von bereits in den Markt eingeführten Tarifen sichern.Anzeige

Drei Qualitätsstufen

Bereits mit der zweiten Ausgabe seiner Tarifstudie hatte AssekuranZoom ein Bewertungscluster eingeführt und die führenden Tarife mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet. Dabei werden drei Qualitätsstufen unterschieden: Exzellent, Top und Best. In der aktuellen Untersuchung wurden die Anbieter wie folgt ausgezeichnet:

Exzellent-Tarif
  • Basler Lebensversicherungs-AG – Tarife GrundfähigkeitenVersicherung Bronze/Silber/Gold
  • Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG – Tarife Existenz-Plan aktiv/kreativ
  • Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. – Tarif SKV+
  • Stuttgarter Lebensversicherung a.G. – Tarif GrundSchutz+
  • Signal Iduna Lebensversicherung a.G. – Tarife SI WorkLife Komfort/Komfort Plus
Top-Tarif
  • Swiss Life AG – Tarife Vitalschutz Power/Spirit/Complete
  • Nürnberger Lebensversicherung AG – Tarife Grundfähigkeitsversicherung Comfort/Premium
  • Allianz Lebensversicherungs-AG – Tarif KörperSchutzPolice
Best-Tarif
  • R+V Lebensversicherung AG – Tarif R+V Grundfähigkeitsversicherung
  • Gothaer Lebensversicherung AG – Tarif Fähigkeitenschutz
  • Dortmunder Lebensversicherung AG – Tarife Plan D Die 9/Die 12/Die 15
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG – Tarif Grundfähigkeitenversicherung (mh)

Quelle: https://www.asscompact.de/nachrichten/grundf%C3%A4higkeitenversicherung-diese-tarife-erhalten-bestnoten?page=1&from=2020-07-31%2007%3A45&to=2020-08-03%2007%3A15&pid=522193&source=newsletter&nnid=1685#contentColumn

Was man bei Betriebsrenten wissen muss

15. Juli 2020 Rheinische Post

Betriebsrenten helfen, den Ruhestand finanziell abzusichern. 

Düsseldorf Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht. Ein Teil der Lücke kann über die betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. Beim Sparen hilft nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Staat.

Von Georg Winters

Die betriebliche Altersversorgung (BAV) gilt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge als dritte Säule der Alterssicherung. 2019 gab es in Deutschland 16,25 Millionen Verträge dieser Art. Kein Wunder: Bei der betrieblichen Altersversorgung helfen Staat und Unternehmen. Auf BAV-Beiträge bis zu 276 Euro monatlich entfallen keine Sozialversicherungsabgaben, Beitragszahlungen bis 552 Euro pro Monat sind steuerfrei. Grundsätzlich ist es so, dass manche Unternehmen den Aufbau der Betriebsrente vollständig finanzieren, bei anderen gibt es für den Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Das heißt: Ein Teil seines Bruttolohns wird einbehalten und in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber zusätzlich. Bei den Vertragsarten gibt es fünf Formen, über deren Verwendung der Arbeitgeber entscheidet:

Direktversicherung Der Arbeitgeber schließt eineKapitallebens- oder Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab und bestimmtden Anbieter. Er zahlt auch die Beiträge. Die Leistungen bekommt derArbeitnehmer. Im Todesfall geht das Geld wie bei anderen Lebens- oderRentenversicherungen an die Hinterbliebenen.

Pensionskassen funktionieren ähnlich wie Direktversicherungen. Der Unterschied für den Arbeitnehmer: Er kann erst dann Geld bekommen, wenn er nicht mehr arbeitet. Und verlässt er die Firma und zahlt privat weiter ein, entfallen Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben.

Pensionsfonds legen anders als Pensionskassen, die meist in Anleihen investieren und auf einen Aktienanteil von höchstens 35 Prozent kommen, das Kapital ihrer Kunden mitunter zu 100 Prozent am Aktienmarkt an. Damit steigen die Renditechancen, aber es steigt auch das Risiko. Der Arbeitgeber haftet jedoch mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Leistungen. Wie bei der Pensionskasse besteht ein Rechtsanspruch auf Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel.

Unterstützungskassen sind eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, mit mehreren Trägern. In der Wahl der Anlageform sind Unterstützungskassen weitgehend frei.

Direktzusage Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer eine genau definierte Versorgungsleistung zu zahlen, einmalig oder als Rente. Solche Modelle werden bei Führungskräften gewählt. Die Leistungen sind nicht gedeckelt.

Was gilt noch in der betrieblichen Altersvorsorge?

Voraussetzungen Mindestens fünf Jahre muss der Arbeitnehmer im Betrieb und mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später eine Betriebsrente bekommen kann.

Tarifregelungen Häufig enthaltenArbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen Regelungen zu den Betriebsrenten.In tarifgebundenen Unternehmen könnte dies auch in einem entsprechendenTarifvertrag geregelt sein. Davonwürde der Frei­betrag von 159,25 Euro abge­zogen. Die Krankenkassenbeiträgewürden also auf eine fiktive Rente von 1507,42 Euro berechnet. Das entsprächeeinem Beitrag von 233,65 Euro statt 258,82 Euro nach der alten Regel.

Infinma: Die beitragsstabilsten Berufsunfähigkeits-Versicherer

21.7.2020 – Laut dem Analysehaus haben von „mehr als 40“ Anbietern von BU-Tarifen 28 seit mehr als 20 Jahren die Nettobeträge nicht angehoben. Darunter sind elf Unternehmen, die in einer Untersuchung von Franke und Bornberg in dem Untersuchungszeitraum mit Anpassungen aufgefallen sind.

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat die Lebensversicherer zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeits-Versicherung befragt. Geantwortet hätten bis zum 17. Juli „mehr als 40“ Unternehmen, darunter „nahezu alle bekannten BU-Anbieter“.

Als beitragsstabil im Sinne der Umfrage gelten Versicherer, die in den letzten 20 Jahren ihre Überschussbeteiligung im Bestand nicht verringert haben, so dass die Nettobeiträge nicht gestiegen sind. Untersucht wurden Tarife der ungeförderten privaten Vorsorge (3. Schicht).

Für Gesellschaften, die ihre selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (SBU) noch nicht lange genug anbieten, wurden alternativ auch die Daten für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) akzeptiert.

28 BU-Versicherer sind seit mindestens 20 Jahren beitragsstabil

Als Anbieter mit mehr als 20 Jahren für Bestandskunden nicht erhöhten Nettoprämien nennt das Analysehaus diese Anbieter:

Die Liste ist, ergänzt mit zusätzlichen Angaben, aber teilweise falschen Schreibweisen der Firmen, auf einer Infinma-Internetseite zu finden. Dort sind zudem neun weitere Gesellschaften mit einer Beitragsstabilität von zehn bis 20 Jahren aufgeführt.

„Anpassungen sind eher die Ausnahme“

Die Anbieter wiesen „eine konstant hohe Stabilität ihrer BU-Prämien auf“, kommentiert Infinma und ergänzt: „Anpassungen der Zahlprämie im Bestand eines Versicherers sind also offensichtlich eher die Ausnahme, auch wenn diverse Presse-Veröffentlichungen in der Vergangenheit etwas anderes suggerieren wollten.

Eine Erklärung hierfür dürfte vor allem darin liegen, dass sich schlechte Nachrichten besser verkaufen lassen als gute und somit vermeintlich spektakuläre Prämienanpassungen entsprechend vermarktet worden sind.“

Gemeint sein könnten Erhöhungen der Nettoprämien wie zum Beispiel bei der WWK Lebensversicherung a.G. im vorletzten Jahr (VersicherungsJournal 29.1.2018, 8.2.2018).

Widersprüchliche Angaben

Von den Versicherern, die Infinma als seit mehr als 20 Jahren stabil aufführt, sind manche allerdings laut einer Untersuchung der Franke und Bornberg GmbH aus 2014 im Zeitraum 2002 bis 2012 mit Absenkungen aufgefallen.

Dazu gehören die Generali (früher Aachenmünchener), Bayern-Versicherung, Condor, Cosmos, Gothaer, HDI, LV 1871, Münchener Verein, R+V, SV und Zurich (19.12.2014).

Franke und Bornberg hat in diesem Jahr im Map-Report Nummer 913 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeits-Versicherer“ neben den Nettoprämien einige weitere Kriterien untersucht. Dabei erhielten Swiss Life, Allianz, Aachenmünchener (jetzt Generali), LV 1871, Ergo Vorsorge, Nürnberger und Stuttgarter die besten Bewertungen (31.1.2020).

Über den Aspekt der Beitragsstabilität hinaus ist auch das „M&M Rating Berufsunfähigkeit“ der Morgen & Morgen GmbH (M&M) angelegt (14.5.2020).

Das Preisrisiko ist je nach Tarif unterschiedlich

Die Beiträge in der Lebensversicherung bleiben – von Ausnahmen abgesehen – während der Vertragslaufzeit gleich. Deshalb müssen Puffer für Unvorhergesehenes einkalkuliert werden. Dadurch entstehen normalerweise Überschüsse, die meist als Sofort-Überschussbeteiligung von dem Bruttobeitrag abgezogen werden.

Die Kalkulationen fallen allerdings bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich aus. Das zeigt sind an den Differenzen zwischen den Brutto- und den Nettobeiträgen. Die können laut Map-Report zwischen 19 und 60 Prozent liegen (14.1.2019). Dem entsprechend kann das Risiko von Steigerungen der Nettobeiträge je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich sein.

Claus-Peter Meyer

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/infinma-die-beitragsstabilsten-berufsunfaehigkeits-versicherer-139355.php?vc=rss_artikel&vk=139355

Trotz Coronavirus – die Hochzeit hat stattgefunden!

Jana Winz hat im Mai geheiratet und heißt jetzt Jana Wolfs.

Hier die neuen Kontaktdaten:

Mitglied der Geschäftsleitung & Leiterin der Versicherungsabteilung

Tel.:                0211 160 989-0

Fax:                0211 160 989-22

Email:            j.wolfs@winz-und-partner.de

Auch während der Coronapandemie ist unser gesamtes Team mit unverändert hohem Engagement tätig und erreichbar. Eine Beratung und vertragliche Absprachen sind während der Pandemie auch kontaktlos möglich. Ein persönlicher Termin ist nicht – wie bisher üblich – zwingend erforderlich.

Dennoch ist auch ein persönlicher Besuch bei Ihnen oder bei uns im Büro ist mit unserem Winz & Partner-Hygienekonzept möglich. Für das Gespräch steht ein Hygiene-Schutzaufsteller aus Acrylglas genau so zur Verfügung, wie Händedesinfektion und Mundschutz.

Übrigens: Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weg. Fast alle Steuerzahler bekommen dann mehr Geld, das sie für Ihre Altersvorsorge nutzen könnten. Gerne beraten wir Sie dazu.

Ihr Team von Winz & Partner