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Solide Beitragsstabilität und Transparenz in der BU

Steigen die BU-Prämien im Zuge der Corona-Pandemie an? Wie sieht es mit den Anpassungen von Überschussbeteiligung, Bonussatz und Co. am Markt der deutschen Lebensversicherer aus? Wie bereitwillig geben die Gesellschaften über ihre Absicherungskonzepte Auskunft? Eine infinma-Umfrage gibt Antworten.

Wie es um die Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei den deutschen Lebensversicherern bestellt ist, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH jüngst wieder im Rahmen einer Umfrage unter die Lupe genommen. Dabei stand besonders die Frage im Vordergrund, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf die Anpassung der Überschussbeteiligung im BU-Bestand verzichtet hat. Geschaut haben die Analysten auf den Bonussatz und den Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten, sodass die Zahlprämien für die Kunden konstant geblieben sind.

Steigende BU-Prämien durch Corona Fehlanzeige

„Das Thema Stabilität der BU-Prämien im Bestand ist für Vermittler und Kunden unverändert aktuell. Das gilt umso mehr, als es inzwischen einige Kreise zu geben scheint, die aus der Corona-Pandemie steigende BU-Prämien herleiten wollen“, kommentiert infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt, dass im Hinblick auf die Beitragsstabilität komplexere Modelle noch nicht hätten nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führten.

33 Gesellschaften mit maximaler Beitragsstabilität

Laut der aktuellen infinma-Umfrage verfügen 33 der teilnehmenden Gesellschaften über maximale Beitragsstabilität, was so viel bedeutet, dass sie bereits seit über 21 Jahren keine Anpassung mehr vorgenommen haben. Acht Gesellschaften bescheinigen die Analysten von infinma langjährige Beitragsstabilität, das heißt mit anderen Worten, es gab seit bis zu 20 Jahren keine Anpassung mehr.

Infinma nutzt die jährliche Abfrage zur Beitragsstabilität in der BU auch regelmäßig dazu, zusätzliche Informationen zum Geschäftszweig abzufragen. In diesem Jahr ging es dabei schwerpunktmäßig um alternative Absicherungskonzepte wie die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung. Neben konkreten Zahlen zu Leistungsfällen wurde auch nach praktischen Beispielen gefragt. Abgerundet wurde die Umfrage mit Angaben zur Geschäftsentwicklung in den einzelnen Biometriebereichen.

35 Gesellschaften tun sich als besonders transparent hervor

Immer mehr Versicherer haben laut infinma erkannt, dass Transparenz ein gutes Mittel ist, um Kunden zu überzeugen und haben daher die Möglichkeit genutzt, Angaben zur Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherung zu machen. Die Auskunftsbereitschaft der Versicherer gegenüber dem Vorjahr habe sich hier weiter verbessert, so infinma. Allerdings variiere der Umfang, in dem die Fragen zur Transparenz beantwortet worden seien, erheblich. Daher führt infinma in einer Tabelle die Anbieter als „besonders transparente BU-Versicherer“ auf, die den Fragebogen umfassend bearbeitet haben. Teilweise seien die Antworten der Versicherer jedoch nur für den internen Gebrauch bei infinma freigegeben worden, weshalb das Analysehaus nach eigener Aussage auf eine systematische Veröffentlichung von Ergebnissen zum Transparenzteil der Umfrage verzichtet. In der Tabelle der transparenten BU-Versicherer finden sich 35 Gesellschaften.

Diese und die Auflistung der Unternehmen bezüglich ihrer Beitragsstabilität werden laut infinma gegebenenfalls aktualisiert, sofern im Nachhinein noch weitere Versicherer Antworten nachreichen. Zu finden sind die Ergebnislisten hier und hier. (ad)

Stabile BU-Prämien – Ergebnisse (Stand 19.07.2021): https://www.infinma.de/ergebnisse_bu_praemien.php

Transparente Versicherer 2021:

https://www.infinma.de/transparente_vs.php

Bild: © tomertu – stock.adobe.com

Quelle: https://www.asscompact.de/nachrichten/solide-beitragsstabilit%C3%A4t-und-transparenz-der-bu?from=2021-07-27%2007%3A21&to=2021-07-28%2007%3A33&newstype=asscompnews&pid=522193

Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis 31.07. möglich

01.07.2021. Der Schulstress für die Schüler ist jetzt in vielen Bundesländern mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen zu Ende und in wenigen Wochen beginnt für sie eine Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist schon unterschrieben abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen, könnten die Schulabgänger die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler beantragen, um in den Genuss günstigerer Beiträge zu kommen. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag von 20.000 Euro gehen. Doch die Zeit drängt, Stichtag ist der 31.07. Darauf weist jetzt die GVI hin.

Vorteile als Schüler nutzen

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte neben den Ausbildungsvertrag gleich die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung mit abschließen. Für die Höhe des Beitrages ist der Ausbildungsberuf entscheidend. Doch Schüler, die bereits einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf nach dem 31.07. in der Tasche haben, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich günstiger“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Allerdings besteht in der Regel nach dem 31.07. keine Möglichkeit mehr, führt Karle weiter aus.

Mehr als 20.000 Euro sparen

„Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und kann gespart werden“, so Karle. Bei der Entscheidung sind die Schüler noch überfordert und es bedarf die Unterstützung der Eltern, weist Karle weiter hin.

Quelle: https://www.geldundverbraucher.de/content/news-archiv/beruf-news/berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-trotz-ausbildungsvertrag-noch-als-schueler-bis-31-07-moeglich-01072021.html

Allianz streicht die volle Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersvorsorge

Neuer Paukenschlag bei der Allianz: Der Versicherungskonzern streicht in der betrieblichen Altersversorgung die volle Beitragsgarantie ganz und will die Garantien bis auf 60 Prozent senken. Die Allianz Lebensversicherung hat damit begonnen über das neue Produktportfolio 2022 der Direktversicherungen zu informieren. Teilweise greifen die Regelungen schon 2021.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist danach ein “Auslaufmodell”, was aufgrund der Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent absehbar war. Neue Gruppenverträge sind schon ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr möglich, Einzelverträge werden noch bis Ende Juli 2021 angenommen. Für Nachmeldungen in bestehende Gruppenverträge gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2022.

Nachdem die Allianz zu Beginn des Jahres zum ersten Mal die Garantien bei Direktversicherungen für beitragsorientierte Leistungszusagen auf 90 Prozent abgesenkt hatte, kommt nun im nächsten Schritt in zwei Tarifen (KomfortDynamik und InvestFlex) eine weitere Absenkung: Es kann dort zwischen 60 Prozent, 80 Prozent und 90 Prozent Garantieniveau ausgewählt werden. Ansonsten bleibt es bei den anderen Tarifen (IndexSelect und Perspektive) bei einem Garantieniveau von 90 Prozent.

Der Marktführer hat damit nach der Ankündigung von abgesenkten Garantien in der bAV im Herbst 2021 einen weiteren Paukenschlag gesetzt. Experten gehen davon aus, dass der Markt aufgrund der Niedrigzinsphase vergleichbar reagieren wird.

Keine hundertprozentigen Garantien mehr in der Lebensversicherung

Bereits im Oktober 2020 hatte die Allianz angekündigt, die Beitragsgarantien in der Lebensversicherung weitgehend abzuschaffen. Vielmehr setze man auf Lösungen mit “zeitgemäßen Garantien”, die je nach Kundenwunsch am Ende der Ansparphase auf einem Niveau von mindestens 90, 80 oder 60 Prozent der gezahlten Beiträge liegen. Der Gedanke hinter der Änderung ist nicht neu, was nicht bedeutet, dass er nicht wahr ist. “Im aktuellen Zinsumfeld brauchen wir mehr Freiheiten, die schaffen wir mit einer niedrigeren Garantie, um mehr Geld in die renditestarken Bereiche investieren zu können”, erklärte Allianz-Vorständin Laura Gersch. Je niedriger die Garantie, desto höher die Renditechancen.

Ist das Garantieniveau von 100 Prozent gesetzlich verankert, beispielsweise Riester-Verträge oder Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wird weiter ein hundertprozentiges Garantieniveau angeboten, hieß es damals weiter. Doch abseits dieser Bereiche wolle die Allianz mit der neuen Vorsorge auch in der Nullzinsphase eine “sichere und lukrative” Altersvorsorge bieten, die “die nächsten 30 Jahre Bestand hat”.

Allerdings verzichten die Münchener ab 2022 auf das Neugeschäft bei der Allianz Pensionskasse. Der Grund für die Schließung ist schlicht ein Rückgang in der Nachfrage. “Wir haben in den letzten Jahren einen deutlichen Rückschritt in den Neukundenzahlen gesehen. Konkret hat sich das Neugeschäft in den letzten drei Jahren halbiert”, erklärte Gersch. Die Gespräche mit den Kunden würden “mehr in Richtung Direktversicherung und Pensionsfonds” gehen, denn dort sind “höhere Verzinsungen möglich”. In der Zukunft wolle die Allianz auf diese Lösungen setzten.

Ein nachvollziehbarer Schritt. Seit Jahren sind die Neugeschäftszahlen in der APK rückläufig. Seit 2017 ist das Neugeschäft von knapp 10.000 Versorgungen auf 5.500 Versorgungen im Jahr 2019 gesunken. Im Vergleich dazu sind die Neuabschlüsse in der Direktversicherung seit 2017 von über 210.000 auf aktuell über 300.000 gestiegen.

Für Allianz-Lebenchef Andreas Wimmer ist hingegen klar: “Wir betreten kein Neuland: Wir haben bereits in der Vergangenheit unsere Angebote konsequent und frühzeitig so verändert, dass sie zu den Kundenbedürfnissen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passen. Mit Blick auf die Allianz denke ich etwa an die Einführung von ‘Perspektive’ 2013 in den Markt, der damals noch von den klassisch kalkulierten Rentenversicherungen geprägt war. Wir sind damals auf Skepsis gestoßen, haben uns der öffentlichen Diskussion gestellt – in den Folgejahren ist dieses Produkt zum Verkaufsschlager geworden und hat als ‘Neue Klassik’ Standards gesetzt.”

Unterstützung durch die Aktuare

Für die Aktuare sind Beitragsgarantien von 100 Prozent jedenfalls nicht mehr darstellbar: “Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten”, konstatierte Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der DAV, bereits im Dezember 2020. Auch andere Versicherer denken bereits über Garantieanpassungen nach: “Die 100-Prozent-Beitragsgarantie, die wir bei einigen unserer neuen Policen noch anbieten, könnten dauerhaft nicht mehr in die Zeit passen. Es ist also möglich, dass es in die Richtung gehen kann, generell beispielsweise nur noch 80 Prozent der eingezahlten Beiträge bei neuen Lebenspolicen zu garantieren – was mehr Risiko, aber auch mehr Chancen für die Versicherten bedeutet”, konstatierte Ergo-Vorstandschef Markus Rieß im November 2020 in einem Interview mit dem Handelsblatt.

25. Juni 2021 Quelle: Allianz / Autor: VW-Redaktion

Quelle: https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2021-06-25/allianz-streicht-die-volle-beitragsgarantie-in-der-betrieblichen-altersvorsorge/

Rating: Vier Berufsunfähigkeits-Versicherer sind „hervorragend“

7.4.2021 – Am Unternehmensrating der Berufsunfähigkeits-Versicherer von Franke und Bornberg haben Ergo, Generali, HDI und Nürnberger teilgenommen. Alle wurden mit der Höchstnote bewertet. Die Analysten loben Fortschritte bei den Unternehmen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden erst langsam sichtbar.

Die Franke und Bornberg GmbH hat am Montag die Ausgabe 2020/2021 ihres BU-Unternehmensratings veröffentlicht.

Es basiert nach Unternehmensangaben auf

  • einem „umfangreichen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist,
  • Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer eingehenden Untersuchung der Leistungspraxis, Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie
  • eine ausführliche Stabilitätsbetrachtung, die sowohl öffentliche Informationen wie Geschäfts- und Solvenzberichte berücksichtigt als auch nicht-öffentliche Daten wie beispielweise die Schadenquote mit einbezieht“.

Gegliedert ist die Untersuchung in drei Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase: 25 Prozent
  • Kundenorientierung in der Leistungsregulierung: 25 Prozent
  • Stabilität des BU-Geschäfts: 50 Prozent (das ist in der Tabelle unten von Franke und Bornberg falsch angegeben)

In die Stabilitätsbetrachtung sei nun auch Nachhaltigkeit der Prämienkalkulation einbezogen worden, erläutern die Rater. Die Details haben die Analysten im Internet in ihrer Bewertungsrichtlinie (PDF – 1,2 MB) veröffentlicht.

Nur noch vier Versicherer nehmen an dem Rating teil

Der Bewertung haben sich diese Lebensversicherer unterzogen:

Die Ergo Lebensversicherung AG und Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, die sich dem Rating zuvor noch gestellt hatten, sind nicht mehr dabei. Das gilt auch für die Allianz Lebensversicherungs-AG, die sich an der Teilwertung „Leistungsregulierung“ beteiligt hatte (VersicherungsJournal 4.3.2019).

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hatten sich 2018 noch bewerten lassen (25.4.2018).

Alle Teilnehmer schneiden „hervorragend“ ab

Wie im Vorjahr erhielten alle Teilnehmer die Gesamtbeurteilung „FFF+“ („hervorragend“). Die gleiche Note erhielten die vier Versicherer auch in den drei Teilwertungen.

Insbesondere in der Antragsphase hätten die Gesellschaften gegenüber dem Vorjahr Punkte gewonnen, heben die Analysten hervor. Bei der „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ seien insbesondere Nürnberger und HDI deutlich vorangekommen. Im Kriterium Stabilität hätten besonders Ergo und Generali große Fortschritte gemacht.

Kurze Zusammenfassungen der Ratingergebnisse der einzelnen Versicherer sind auf der Internetseite zum BU-Unternehmensrating abrufbar. Die jeweils etwa 120 Seiten umfassenden Detaildaten werden nicht veröffentlicht.

Corona-Auswirkungen sind noch nicht sichtbar

Da die erhobenen Daten sich auf das Jahr 2019 beziehen, sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie nach Angaben der Analysten jetzt noch nicht an den Ratingergebnissen ablesbar.

Es zeige sich aber schon, dass die Risiko- und die Leistungsprüfung überwiegend ins Homeoffice verlagert worden sei. „Wie erfolgreich die Abstimmung erfolgt und ob die Bearbeitungsdauern dadurch steigen, kann im nächsten Jahr nachvollzogen werden“, kündigt Franke und Bornberg an.

Corona mache die BU-Leistungsprüfung digitaler: Fragen zum Leistungsantrag an Versicherte würden zunehmend per Videochat gestellt und Services wie Teleclaiming (16.2.2015) würden häufiger angeboten. Reale Besuche beim Kunden fänden aktuell nur statt, wenn dies unumgänglich scheine.

Ob und wie die Corona-Restriktionen die Reaktionszeiten für Arztberichte, Gutachten und Krankenhausberichte und damit die Regulierungsdauern verzögern, sei noch unklar. Ebenfalls ungewiss sind für die Rater die Auswirkungen von Covid-19-Erkrankungen auf die BU-Quote.

Claus-Peter Meyer

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/rating-vier-berufsunfaehigkeits-versicherer-sind-hervorragend-141806.php?vc=rss_artikel&vk=141806

So halten es die großen Versicherer mit dem BU-Schutz für Corona-Erkrankte

28.4.2021 – Finanztip wollte von 20 Lebensversicherern wissen, wie sich eine Erkrankung mit Covid-19 auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung auswirkt. Für alle Anbieter, die aussagekräftige Antworten lieferten, steht dabei der Krankheitsverlauf im Vordergrund. Bei milden Verläufen ist meist nach einer vierwöchigen Wartezeit eine normale Annahme, bei Long-Covid allerdings eine langfristige Zurückstellung oder sogar eine direkte Ablehnung möglich.

Ein schwerer Corona-Verlauf kann in vielen Fällen die erhoffte Absicherung der Arbeitskraft verhindern. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Finanztip Verbraucherinformation GmbH.

Sie hat im März und April bei 20 großen, nach Marktkapitalisierung ausgewählten Lebensversicherern nachgefragt, welche Folgen eine Infektion mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung hat.

Keine Rückmeldung erhielt die Gesellschaft für Verbraucher-Informationen von der Axa Lebensversicherung AG. Dagegen haben geantwortet:

Die Versicherer sollten Auskunft über ihre Annahmepraxis bei folgenden Krankheitsverläufen geben:

  • Covid positiv ohne Symptome
  • Covid positiv ohne Krankenhausaufenthalt
  • Covid positiv mit Krankenhausaufenthalt
  • von Covid genesen (ohne Symptome)
  • von Covid genesen (mit Krankenhausaufenthalt)
  • von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt

Zusätzliche Anmerkungen waren möglich.

Pauschale Angaben für unterschiedliche Krankheitsverläufe

Vier Anbieter lieferten zu allen sechs Krankheitsverläufen identische Antworten, darunter die Provinzial Versicherungen. Sie gaben durchgehend an, dieselben Gesundheitsfragen zu stellen wie vor Corona. Bei Rückfragen werde der Einzelfall geprüft. Es sei aber eine neue Richtlinie in Arbeit.

Auch die R+V antwortete unisono, dass jeder Antrag individuell geprüft und eingeschätzt werde. Die LVM erklärte durchgängig für alle Krankheitsverläufe, dass ein Zeitraum von drei Monaten abgewartet werde. Seien keine Folgen verblieben, werde uneingeschränkter Versicherungsschutz geboten.

Und die Versicherungskammer Bayern gab ausnahmslos an: „Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung fragen wir nicht explizit nach einer Covid 19-Erkrankung.“

Die Versicherer liegen in ihrer Risiko-Einschätzung weit auseinander

Finanztip bilanziert dementsprechend: „In ihrer Risiko-Einschätzung in Hinblick auf Corona liegen die Versicherer in Deutschland weit auseinander.“ Abgesehen von den Standardantworten ist jedoch bei allen Gesellschaften der Krankheitsverlauf entscheidend.

Bei einem leichten Verlauf bieten die meisten Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an. Voraussetzung ist in der Regel eine folgenlose Ausheilung. Die Gothaer fordert hier mit drei Monaten die längste Karenzzeit.

Bei ausgeprägten Symptomen oder sogar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt prüft die Mehrheit den Antrag zunächst nicht, sondern stellt den Vorgang drei Monate (Swiss Life) bis zwölf Monate zurück.

Die Debeka differenziert hier detailliert und gibt an, den Antrag nur sechs Monate zurückzustellen, wenn eine Beatmung oder Intensivbehandlung nicht erforderlich war. Die Gothaer weist daraufhin, dass sie eventuell weitere Untersuchungen wie ein Lungen- oder Nierenfunktionstest für eine Einschätzung erforderlich hält.

Ablehnung kann bei Long-Covid nicht ausgeschlossen werden

Danach folgen bei allen Anbietern individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Diese sind für alle Versicherer auch unabdingbar, wenn Menschen nach einer Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. Laut der Umfrage erfolgt in diesem Fall meist zunächst eine Zurückstellung um ein Jahr, um mögliche Folgen prüfen zu können.

Die Württembergische fügt hinzu: „Ob beziehungsweise in welcher Form der gewünschte Versicherungsschutz dann geboten werden kann, hängt vom Verlauf sowie eventuellen Folgen der Covid-19 Erkrankung ab.“ Ebenso offen äußert sich die Debeka: Eine „Ablehnung kann nicht ausgeschlossen werden“.

Versicherung sollte nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden

Finanztip mahnt: „Die Berufsunfähigkeits-Absicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Weil aber die Anträge komplex und die Tarife sehr unterschiedlich sind, sollte die Versicherung nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden.“

Mona Backhaus

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/so-halten-es-die-grossen-versicherer-mit-dem-bu-schutz-fuer-corona-erkrankte-141816.php?vc=rss_artikel&vk=141816