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KäuferPortal – Altersvorsorge – Genau die richtige Entscheidung.

Große Entscheidungen

müssen nicht kompliziert sein

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Ihre Vorteile mit KäuferPortal

Küche kaufen, Solaranlage installieren oder Rentenversicherung abschließen: In vielen Situationen ist es nicht leicht, den passenden Anbieter und einen fairen Preis zu finden. Deshalb hilft KäuferPortal Verbrauchern vor einer großen Entscheidung, Angebote regionaler Firmen einzuholen und zu vergleichen. Jeden Monat erreichen uns so über 80.000 Kundenanfragen.
Die Suche nach der richtigen Fachfirma ist nicht einfach. Branchenverzeichnisse oder Bewertungsportale sind zwar hilfreich, nehmen uns aber nur einen Teil der Arbeit ab. Käuferportal hingegen übernimmt für Kaufinteressenten die Suche nach dem richtigen Anbieter.
  • Geprüfte Firmen – Unsere Firmen werden von uns eingehend geprüft – z.B. auf Bonität und Kundenbewertungen.
  • Passende Angebote – Verbraucher erhalten individuelle Angebote von lokalen Firmen, die genau liefern, wonach sie suchen.
  • Faire Preise – Die vermittelten Firmen konkurrieren um den Kaufinteressenten. So erhält man garantiert faire Angebote.

 

Quelle: http://www.kaeuferportal.de/

Betrieblicher Altersversorgung: Kein Ausschluss von Minijobbern

!!! Auch geringfügig Beschäftigte können per Entgeltumwandlung betrieblich fürs Alter vorsorgen. Eine Nutzung dieser Möglichkeit kann nicht nur im Interesse der Betroffenen sein, sondern auch im Interesse der Arbeitgeber. Denn so ist mehr Flexibilität im Einsatz der Jobber möglich. Die Entgeltumwandlung ist bis zur Höhe von maximal 4 % der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Diese liegt derzeit (2017) bei monatlich 6.350,00 €. 4 % davon sind 254,00 €. Bis zu diesem Höchstbetrag können auch Minijobber ihr Gehalt in Altersvorsorge umwandeln. Unterm Strich kann das reguläre Gehalt – vor Entgeltumwandlung – monatlich bis zu 704,00 € betragen, ohne dass Sozialversicherungspflicht eintritt (außer bei der Rentenversicherung).!!!

04.05.2017 – Die Hälfte der Minijobber erhält noch nicht einmal den Mindestlohn – diese offenkundige Diskriminierung von Minijobbern war Anfang 2017 ein großes Thema und wurde – zu Recht – insbesondere von den Gewerkschaften angeprangert. Verwunderlich ist allerdings, dass sozusagen im eigenen Laden bei den Gewerkschaften eine ganz ähnliche Diskriminierung für rechtens empfunden wird.

Denn eine Gesamtbetriebsvereinbarung von ver.di sieht den Ausschluss von Minijobbern von der betrieblichen Altersversorgung vor. Das hielt das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem Urteil nun für rechtswidrig (Az. 10 Sa 544/15). Bemerkenswert ist, dass ver.di hiergegen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt hat (Az. 3 AZR 83/16).

Verhandelt wurde über den Fall einer Arbeitnehmerin, die (unter Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei einer Vorgängerorganisation der Gewerkschaft) seit November 1991 bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft/ver.di tätig war. Seit März 2004 als geringfügig Beschäftigte. Ver.di gewährt den Mitarbeitern eine Betriebsrente. Allerdings schließt die Versorgungsordnung geringfügig Beschäftigte aus. Dagegen klagte die Mitarbeiterin.

Das Landesarbeitsgericht verpflichtete nun ver.di zur Anmeldung der Minijobberin zum Versorgungswerk. Das Gericht fand, dass der Ausschluss von Minijobbern bis Ende März 1999 vermutlich rechtens gewesen sei, da Minijobber damals von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen gewesen seien. Dies habe sich seitdem geändert. Seit 2013 sind Minijobber sogar im Grundsatz rentenversicherungspflichtig (können diese Pflicht allerdings abwählen). Daher gebe es nun keinen sachlichen Grund mehr für die Differenzierung zwischen geringfügig Beschäftigten und anderen Teil- bzw. Vollzeitbeschäftigten. Mithin verstoße der Ausschluss von Minijobbern gegen das im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankerte Diskriminierungsverbot von Teilzeitlern.

Das LAG bezog sich auch ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 9.9.1999, Az. C-281/97). Danach müssen geringfügig Beschäftigte grundsätzlich gleiches Entgelt wie andere Beschäftigte erhalten. Das Gericht sah auch keinen Grund, Minijobber, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, von der Betriebsrente auszuschließen. Bei diesen sei der Versorgungsbedarf sogar eher höher als bei anderen Arbeitnehmern.

Quelle: https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/betrieblicher-altersversorgung-kein-ausschluss-von-minijobbern

bAV-Kompetenz-Rating 2016: Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat erneut die bAV-Kompetenz der deutschen Versicherer ausführlich untersucht

In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 29 Teilnehmer anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet. Das Rating, das vom bAV-Experten Prof. Dr. Thomas Dommermuth im Jahr 2010 konzipiert und seitdem stetig weiterentwickelt worden ist, fand auch dieses Jahr bereits im Vorfeld große Resonanz.

Es handelt sich beim bAV-Kompetenz-Rating um eine interaktive Analyse bei der nicht-öffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Auch im Jahr 2016 wurden die Gesellschaften in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. In die Gesamtbewertung fließen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.

Den hohen Stellenwert im Markt, zeigt nicht nur die Tatsache, dass auch in diesem Jahr die Teilnehmeranzahl nochmals gesteigert werden konnte, sondern v.a. die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Gesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das IVFP in den vorangegangen Ratings ausgesprochen hat, umgesetzt haben. So überrascht es nach Aussage von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, nicht, dass insgesamt 9 Teilnehmer mit der Bestnote „Exzellent“ ausgezeichnet worden sind.

Auch in diesem Rating wurden wiederum die bereits in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet. Weiterhin wurden aktuelle Fragestellungen, die sich aus gegenwärtigen Entwicklungen in der bAV bzw. Gesetzesänderungen ergeben haben, näher geprüft. Ein Beispiel dafür ist etwa, ob die Anbieter die Kunden aktiv darauf hinweisen, dass Leistungen aus einer bAV auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet werden können.

Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz

„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgende Tabelle (siehe unten) zeigt die 20 besten Anbieter insgesamt in alphabetischer Reihenfolge.

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.

Pressekontakt:

Herr Goedeckemeyer Georg
Tel: 09602 / 944 928 0
Fax: 09602 / 944 928 10
E-Mail: presse@vorsorge-finanzplanung.de

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Auf der Haide 1
92665 Altenstadt / WN
www.ivfp.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer, Frank Nobis und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen wie AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Commerzbank, Concordia, Fidelity, HDI, LBS, neue leben, Postbank, Sparkassen Finanzgruppe, Standard Life, Die Stuttgarter, SwissLife, Union Investment, Versicherungskammer Bayern, Zurich u.v.a.

Mehrheit für Erhalt der bAV Garantien

Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente.

(fw/rm) Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr gemeinsam mit dem Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov erhebt. So erklärten 70 Prozent der Befragten, die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Renditechancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen.

Dementsprechend ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu.

Auf mehr Zustimmung stößt dagegen eine „Kompromisslösung“, die von den Autoren eines Gutachtens, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt worden ist, vorgeschlagen wurde. Darin ist in Anlehnung an Erfahrungen in anderen europäischen Staaten eine sogenannte Zielrente konzipiert worden, bei der die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert wird. So bleibt Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage. Wenn wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden muss, wird nach einer Verbesserung der Kapitalanlagen die Rente wieder angehoben. Mit einer solchen Lösung konnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.

Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll. Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das vom Bundesarbeitsministerium bereits 2014 erstmalig ins Gespräch gebracht worden ist, eine Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung geführt.

www.dia-vorsorge.de

Quelle: http://finanzwelt.de/mehrheit-fuer-erhalt-der-bav-garantien/

Das Ringen um die bessere bAV

Wie bekommt man 12 bis 13 Millionen Sozialversicherungspflichtige, die bisher ohne bAV sind, in die bAV? Das Bundesarbeitsministerium präferiert als Lösung ein Sozialpartnermodell, die Versicherer wollen eine Reform des bestehenden Systems. In der vergangenen Woche hat sich eine Veranstaltung der HDI mit diesen Themen beschäftigt.

Zwei ministerielle Gutachten haben Bewegung in die Diskussion um eine bAV-Reform gebracht. Nicht klar ist bisher, wie es nun weitergehen wird. Die einen rechnen damit, dass schon im September ein Vorschlag vom Bundesarbeitsministerium vorliegen werde, andere glauben nicht an ein so schnelles Vorgehen. Vorerst werden deshalb weiterhin die Positionen ausgetauscht, so auch auf dem HDI bAV-Expertenforum, das in der vergangenen Woche in Köln stattfand.

Weniger Garantie in der bAV?

In einem Vergleich der zur Diskussion stehenden Reformideen machte Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei der HDI, zunächst deutlich, dass die bAV im bestehenden System reformiert werden müsse. Als Beispiele nannte er, dass die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung entfallen solle und ebenso die Doppelverbeitragung in der KVdR („Krankenversicherung der Rentner“) ein Ende haben müsse. Beides würde Arbeitnehmer, insbesondere Geringverdiener, bisher davon abhalten, eine bAV abzuschließen. Ein konkreter Ansatz wäre wohl auch eine Förderung bei Personen mit kleinem Einkommen.

Dass auch der Niedrigzins ein Grund für die mangelnde bAV-Beteiligung sein könnte, lässt von Löbbecke nicht gelten. Entscheidend sei nicht allein die „Produktrendite“, sondern auch die „Systemrendite“, die sich durch die nachgelagerte Besteuerung ergebe. Selbst wenn die Produktrendite gegen Null gehe, lohne sich die bAV aufgrund der Steuervorteile, rechnete er vor. Zudem warf er die Frage auf, ob das Garantieniveau in der BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung) tatsächlich bei 100% der gezahlten Beiträge liegen müsse, oder ob nicht auch 80 oder 90% reichen würden. Die Versicherer hätten dann die Möglichkeit, mehr Geld in die Rendite zu investieren.

Lässt das „Leitplankenmodell“ Luft für Wettbewerb?

Selbst wenn die Forderungen der Versicherer erfüllt werden würden, würde dies nicht die rund 12 Millionen Sozialversicherungspflichtigen in die bAV führen, entgegnete Ex-Zurich-Vorstand Dr. Marco Arteaga vor den geladenen HDI-Vertriebspartnern in Köln. Er hat als Partner der Anwaltssozietät DLA Piper das Gutachten des Bundesarbeitsministeriums zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ erstellt. In diesem Modell würden die Tarifverbände – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – eine zentrale Rolle spielen. Per Tarifvertrag soll die bAV demnach verbreitet werden. Wer die bAV nicht wolle, könne sich dann auch dagegen entscheiden. Und es würde sich um eine reine Beitragszusage ohne Mindestleistung handeln. Dieses Modell werde Versicherer und Versicherungsmakler nicht aus dem Feld schlagen, sondern als weiterer Wettbewerber am Markt stehen, so Arteaga. Denn das „Ur-Modell“, in dem eigene Versorgungseinrichtungen der Tarifparteien möglich gewesen wären, würde wohl so nicht kommen. Wahrscheinlicher sei ein „Leitplankenmodell“, in dem der Tarifvertrag den Rahmen setze, aber auch betriebsbezogene Kollektivverträge zum Tragen kämen.

Arbeitgeber-Zuschuss als Pflicht?

Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), glaubt nicht daran, dass das Sozialpartnermodell reicht, um mehr bAV zu generieren. Zuvorderst rechnete er in Köln jedoch vor, dass die bAV dank der Steuervorteile ein Erfolgsmodell sei. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss oder eine Zulage etwa – beides findet sich auch in dem zweiten Gutachten des Bundesfinanzministeriums wieder – könnte die Verbreitung der bAV allerdings weiter befördern, ebenso die Aufstockung von Beitragshöchstgrenzen im EStG und SvEV/SGB IV auf 10%. Insgesamt hat das IVFP zehn Reformpunkte aufgestellt.

Was ist mit der Beratung?

Es wird wohl nicht ohne Vertrieb gehen, gab Dr. Marco Arteaga den Besuchern des HDI bAV-Expertenforums mit auf den Weg. Auch nicht beim Sozialpartnermodell. Allerdings würde im Zuge der Reformgedanken durchaus über die Vergütung in der bAV-Beratung diskutiert. Es gäbe politische Tendenzen, die Abschlussprovision in der bAV abzuschaffen. Möglich wäre auch, dass sich die Honorarberatung hier durchsetzen werde. Dr. Tobias Warweg, Vorstand der HDI Vertriebs AG und verantwortlich für den Kooperations- und Maklervertrieb, geht davon aus, dass es auch künftig genug Raum für den Vertrieb gebe, insbesondere auch für Versicherungsmakler: bAV bliebe ein Expertenthema und ginge nicht ohne Beratung. (bh)

 

Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/das-ringen-um-die-bessere-bav