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Titelbild bAV | Betriebliche Altersvorsorge

Privatkunden

bAV | Betriebliche Altersvorsorge

Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind sehr vielfältig. Haben Sie schon überprüft, ob Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen?

Altersarmut wird durch betriebliche Altersvorsorge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich im hohen Maße bekämpft. 

Die betriebliche Altersvorsorge beruht auf rechtlichen Grundlagen.
Der Clou liegt darin, dass sich der Staat mit hohen Zuschüssen generös beteiligt. Außerdem beteiligt sich der Arbeitgeber in der Regel mit 15% des Sparbeitrags zur betrieblichen Altersvorsorge.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

Für weitergehende Informationen folgen Sie dem angegebenen Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung
Quelle: Wikipedia, Stand Oktober 2018

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