Die 400-Billionen-Dollar-Zeitbombe
Der Fortschritt führt dazu, dass Menschen länger leben werden. Diese gute Nachricht hat jedoch auch eine Kehrseite: Die Rentensysteme in vielen Ländern sind für eine ständig länger lebende Bevölkerung nicht ausgelegt.
Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts steigt die Lebenserwartung ständig: Während 1947 Geborene eine Lebenserwartung von bis zu 85 Jahren haben, werden Menschen, die im Jahr 2007 das Licht der Welt erblicken, zumindest die Gesunden in den entwickelten Ländern erst mit 103 sterben. Sie leben 18 Jahre länger und müssen damit auch wesentlich länger vom System versorgt werden.
Das World Economic Forum hat in einer Studie untersucht, wie sich die längere Lebenserwartung auf die Rentenkassen auswirkt. Dabei haben die Wissenschaftler gleich mehrere Faktoren ausgemacht, die die zukünftige Altersversorgung vor Probleme stellen:
-
Der wachsenden Lebenserwartung stehen sinkende Geburtenraten in den entwickelten Ländern gegenüber: Die Bevölkerung der über 65-jährigen wird von heute 600 Millionen bis 2050 auf 2,1 Milliarden anwachsen. Während heute acht Werktätige auf einen Rentner kommen, werden es dann nur vier sein.
-
Die Hälfte der Menschheit hat keinen Zugang zu betrieblicher Altersversorgung, da sie nicht in einem gesicherten Arbeitsverhältnis angestellt ist.
-
Die Anlagerenditen befinden sich unterhalb des historischen Durchschnitts: Aktien rentieren derzeit bei drei bis fünf Prozent, Anleihen bei nur ein bis drei Prozent. Durch die hohen Kosten für Investments werden Gewinne zusätzlich geschmälert.
-
Die Sparquote ist der verlängerten Lebenserwartung nicht angemessen, was die Rentensysteme zusätzlich belastet.
Die Forscher vom WEF haben auf der Basis der heute bereits bestehenden Versorgungslücke von rund 70 Billionen USD die Situation im Jahr 2050 extrapoliert. Ihr Resumée ist alles andere als beruhigend: Die Unterfinanzierung der Rentensysteme wächst mit einer Jahresrate von fünf Prozent und summiert sich bis 2050 auf rund 400 Billionen USD.
Dabei bestehen drei Viertel des heute schon vorhandenen Finanzierungsdefizits aus fehlenden staatlichen Zuschüssen, so das WEF. Ein Viertel jedoch ist auf mangelnde Eigenbeteiligung zurückzuführen, und hier seien es vor allem Menschen mit geringerem Einkommen, die aufgrund mangelnder Bildung in Geldangelegenheiten das Problem teilweise noch gar nicht erfasst hätten. Das WEF rechnet vor, dass zwischen 10 und 15 Prozent des Jahreseinkommens für die Altersvorsorge zurückgelegt werden müssten. Die Sparquoten in den meisten Ländern seien heute aber wesentlich geringer.
Um dem drohenden Kollaps der Rentensysteme vorzubeugen, empfiehlt das WEF mehrere Maßnahmen, die die Staaten möglichst bald in Angriff nehmen sollten:
-
Eine Überprüfung des Renteneintrittsalters
-
Die Bereitstellung von klaren Informationen und Daten über das nationale Rentensystem einschließlich der Höhe der zu erwartenden Versorgung für den Einzelnen
-
Bildungsförderung in Finanzangelegenheiten, die schon in der Schule ansetzt und vor allem die am meisten betroffenen bevölkerungsgruppen adressiert
Michael Drexler, Vorstand beim WEF, vergleicht den drohenden Kollaps der Altersvorsorge mit dem Klimawandel: “Wie beim Klimawandel sind die Konsequenzen heute noch nicht sichtbar. Aber wenn wir heute nichts unternehmen, häufen die Probleme sich auf und dann können wir nicht mehr eingreifen.”
Quelle: http://www.fundresearch.de/Nachrichten/Top-Themen/Die-400-Billionen-Dollar-Zeitbombe.html
KäuferPortal – Altersvorsorge – Genau die richtige Entscheidung.
Große Entscheidungen
müssen nicht kompliziert sein
https://www.youtube.com/watch?v=xvqVoAJkuUM
Ihre Vorteile mit KäuferPortal
- Geprüfte Firmen – Unsere Firmen werden von uns eingehend geprüft – z.B. auf Bonität und Kundenbewertungen.
- Passende Angebote – Verbraucher erhalten individuelle Angebote von lokalen Firmen, die genau liefern, wonach sie suchen.
- Faire Preise – Die vermittelten Firmen konkurrieren um den Kaufinteressenten. So erhält man garantiert faire Angebote.
Quelle: http://www.kaeuferportal.de/
Betrieblicher Altersversorgung: Kein Ausschluss von Minijobbern
04.05.2017 – Die Hälfte der Minijobber erhält noch nicht einmal den Mindestlohn – diese offenkundige Diskriminierung von Minijobbern war Anfang 2017 ein großes Thema und wurde – zu Recht – insbesondere von den Gewerkschaften angeprangert. Verwunderlich ist allerdings, dass sozusagen im eigenen Laden bei den Gewerkschaften eine ganz ähnliche Diskriminierung für rechtens empfunden wird.
Denn eine Gesamtbetriebsvereinbarung von ver.di sieht den Ausschluss von Minijobbern von der betrieblichen Altersversorgung vor. Das hielt das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem Urteil nun für rechtswidrig (Az. 10 Sa 544/15). Bemerkenswert ist, dass ver.di hiergegen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt hat (Az. 3 AZR 83/16).
Verhandelt wurde über den Fall einer Arbeitnehmerin, die (unter Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei einer Vorgängerorganisation der Gewerkschaft) seit November 1991 bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft/ver.di tätig war. Seit März 2004 als geringfügig Beschäftigte. Ver.di gewährt den Mitarbeitern eine Betriebsrente. Allerdings schließt die Versorgungsordnung geringfügig Beschäftigte aus. Dagegen klagte die Mitarbeiterin.
Das Landesarbeitsgericht verpflichtete nun ver.di zur Anmeldung der Minijobberin zum Versorgungswerk. Das Gericht fand, dass der Ausschluss von Minijobbern bis Ende März 1999 vermutlich rechtens gewesen sei, da Minijobber damals von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen gewesen seien. Dies habe sich seitdem geändert. Seit 2013 sind Minijobber sogar im Grundsatz rentenversicherungspflichtig (können diese Pflicht allerdings abwählen). Daher gebe es nun keinen sachlichen Grund mehr für die Differenzierung zwischen geringfügig Beschäftigten und anderen Teil- bzw. Vollzeitbeschäftigten. Mithin verstoße der Ausschluss von Minijobbern gegen das im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankerte Diskriminierungsverbot von Teilzeitlern.
Das LAG bezog sich auch ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 9.9.1999, Az. C-281/97). Danach müssen geringfügig Beschäftigte grundsätzlich gleiches Entgelt wie andere Beschäftigte erhalten. Das Gericht sah auch keinen Grund, Minijobber, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, von der Betriebsrente auszuschließen. Bei diesen sei der Versorgungsbedarf sogar eher höher als bei anderen Arbeitnehmern.
bAV-Kompetenz-Rating 2016: Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat erneut die bAV-Kompetenz der deutschen Versicherer ausführlich untersucht
In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 29 Teilnehmer anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet. Das Rating, das vom bAV-Experten Prof. Dr. Thomas Dommermuth im Jahr 2010 konzipiert und seitdem stetig weiterentwickelt worden ist, fand auch dieses Jahr bereits im Vorfeld große Resonanz.
Es handelt sich beim bAV-Kompetenz-Rating um eine interaktive Analyse bei der nicht-öffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Auch im Jahr 2016 wurden die Gesellschaften in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. In die Gesamtbewertung fließen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.
Den hohen Stellenwert im Markt, zeigt nicht nur die Tatsache, dass auch in diesem Jahr die Teilnehmeranzahl nochmals gesteigert werden konnte, sondern v.a. die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Gesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das IVFP in den vorangegangen Ratings ausgesprochen hat, umgesetzt haben. So überrascht es nach Aussage von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, nicht, dass insgesamt 9 Teilnehmer mit der Bestnote „Exzellent“ ausgezeichnet worden sind.
Auch in diesem Rating wurden wiederum die bereits in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet. Weiterhin wurden aktuelle Fragestellungen, die sich aus gegenwärtigen Entwicklungen in der bAV bzw. Gesetzesänderungen ergeben haben, näher geprüft. Ein Beispiel dafür ist etwa, ob die Anbieter die Kunden aktiv darauf hinweisen, dass Leistungen aus einer bAV auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet werden können.
Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz
„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgende Tabelle (siehe unten) zeigt die 20 besten Anbieter insgesamt in alphabetischer Reihenfolge.
Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.
Pressekontakt:
Herr Goedeckemeyer Georg
Tel: 09602 / 944 928 0
Fax: 09602 / 944 928 10
E-Mail: presse@vorsorge-finanzplanung.de
Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Auf der Haide 1
92665 Altenstadt / WN
www.ivfp.de
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer, Frank Nobis und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen wie AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Commerzbank, Concordia, Fidelity, HDI, LBS, neue leben, Postbank, Sparkassen Finanzgruppe, Standard Life, Die Stuttgarter, SwissLife, Union Investment, Versicherungskammer Bayern, Zurich u.v.a.
Mehrheit für Erhalt der bAV Garantien
Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente.
(fw/rm) Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr gemeinsam mit dem Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov erhebt. So erklärten 70 Prozent der Befragten, die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Renditechancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen.
Dementsprechend ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu.
Auf mehr Zustimmung stößt dagegen eine „Kompromisslösung“, die von den Autoren eines Gutachtens, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt worden ist, vorgeschlagen wurde. Darin ist in Anlehnung an Erfahrungen in anderen europäischen Staaten eine sogenannte Zielrente konzipiert worden, bei der die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert wird. So bleibt Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage. Wenn wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden muss, wird nach einer Verbesserung der Kapitalanlagen die Rente wieder angehoben. Mit einer solchen Lösung konnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.
Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll. Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das vom Bundesarbeitsministerium bereits 2014 erstmalig ins Gespräch gebracht worden ist, eine Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung geführt.
Quelle: http://finanzwelt.de/mehrheit-fuer-erhalt-der-bav-garantien/
