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So halten es die großen Versicherer mit dem BU-Schutz für Corona-Erkrankte

28.4.2021 – Finanztip wollte von 20 Lebensversicherern wissen, wie sich eine Erkrankung mit Covid-19 auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung auswirkt. Für alle Anbieter, die aussagekräftige Antworten lieferten, steht dabei der Krankheitsverlauf im Vordergrund. Bei milden Verläufen ist meist nach einer vierwöchigen Wartezeit eine normale Annahme, bei Long-Covid allerdings eine langfristige Zurückstellung oder sogar eine direkte Ablehnung möglich.

Ein schwerer Corona-Verlauf kann in vielen Fällen die erhoffte Absicherung der Arbeitskraft verhindern. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Finanztip Verbraucherinformation GmbH.

Sie hat im März und April bei 20 großen, nach Marktkapitalisierung ausgewählten Lebensversicherern nachgefragt, welche Folgen eine Infektion mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung hat.

Keine Rückmeldung erhielt die Gesellschaft für Verbraucher-Informationen von der Axa Lebensversicherung AG. Dagegen haben geantwortet:

Die Versicherer sollten Auskunft über ihre Annahmepraxis bei folgenden Krankheitsverläufen geben:

  • Covid positiv ohne Symptome
  • Covid positiv ohne Krankenhausaufenthalt
  • Covid positiv mit Krankenhausaufenthalt
  • von Covid genesen (ohne Symptome)
  • von Covid genesen (mit Krankenhausaufenthalt)
  • von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt

Zusätzliche Anmerkungen waren möglich.

Pauschale Angaben für unterschiedliche Krankheitsverläufe

Vier Anbieter lieferten zu allen sechs Krankheitsverläufen identische Antworten, darunter die Provinzial Versicherungen. Sie gaben durchgehend an, dieselben Gesundheitsfragen zu stellen wie vor Corona. Bei Rückfragen werde der Einzelfall geprüft. Es sei aber eine neue Richtlinie in Arbeit.

Auch die R+V antwortete unisono, dass jeder Antrag individuell geprüft und eingeschätzt werde. Die LVM erklärte durchgängig für alle Krankheitsverläufe, dass ein Zeitraum von drei Monaten abgewartet werde. Seien keine Folgen verblieben, werde uneingeschränkter Versicherungsschutz geboten.

Und die Versicherungskammer Bayern gab ausnahmslos an: „Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung fragen wir nicht explizit nach einer Covid 19-Erkrankung.“

Die Versicherer liegen in ihrer Risiko-Einschätzung weit auseinander

Finanztip bilanziert dementsprechend: „In ihrer Risiko-Einschätzung in Hinblick auf Corona liegen die Versicherer in Deutschland weit auseinander.“ Abgesehen von den Standardantworten ist jedoch bei allen Gesellschaften der Krankheitsverlauf entscheidend.

Bei einem leichten Verlauf bieten die meisten Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an. Voraussetzung ist in der Regel eine folgenlose Ausheilung. Die Gothaer fordert hier mit drei Monaten die längste Karenzzeit.

Bei ausgeprägten Symptomen oder sogar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt prüft die Mehrheit den Antrag zunächst nicht, sondern stellt den Vorgang drei Monate (Swiss Life) bis zwölf Monate zurück.

Die Debeka differenziert hier detailliert und gibt an, den Antrag nur sechs Monate zurückzustellen, wenn eine Beatmung oder Intensivbehandlung nicht erforderlich war. Die Gothaer weist daraufhin, dass sie eventuell weitere Untersuchungen wie ein Lungen- oder Nierenfunktionstest für eine Einschätzung erforderlich hält.

Ablehnung kann bei Long-Covid nicht ausgeschlossen werden

Danach folgen bei allen Anbietern individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Diese sind für alle Versicherer auch unabdingbar, wenn Menschen nach einer Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. Laut der Umfrage erfolgt in diesem Fall meist zunächst eine Zurückstellung um ein Jahr, um mögliche Folgen prüfen zu können.

Die Württembergische fügt hinzu: „Ob beziehungsweise in welcher Form der gewünschte Versicherungsschutz dann geboten werden kann, hängt vom Verlauf sowie eventuellen Folgen der Covid-19 Erkrankung ab.“ Ebenso offen äußert sich die Debeka: Eine „Ablehnung kann nicht ausgeschlossen werden“.

Versicherung sollte nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden

Finanztip mahnt: „Die Berufsunfähigkeits-Absicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Weil aber die Anträge komplex und die Tarife sehr unterschiedlich sind, sollte die Versicherung nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden.“

Mona Backhaus

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/so-halten-es-die-grossen-versicherer-mit-dem-bu-schutz-fuer-corona-erkrankte-141816.php?vc=rss_artikel&vk=141816

Wie die BU-Versicherung Steuern mindert

Wann die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind und wie die Auszahlungen im Leistungsfall besteuert werden, erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte bei der Generali-Tochter Cosmos Direkt.

Michael Greifenberg (Gastautor) // 30.03.2021  Lesedauer: 2 Minuten

Jedes Jahr dasselbe: Bis zum 31. Juli muss die Steuererklärung für das Vorjahr bei den Finanzbehörden eingegangen sein. Und auch wenn es vielen Menschen in Deutschland davor graut, der Aufwand kann sich durchaus lohnen. Im Jahr 2016 lag der durchschnittliche Erstattungsbetrag bei mehr als 1.000 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Auch Versicherungsbeiträge können geltend gemacht werden – solange sie im Rahmen der entsprechenden Höchstgrenzen liegen und der Vorsorge, also der Sicherung von Gesundheit und Vermögen, dienen. Dazu gehört unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

So können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der rückwirkenden Steuererklärung für 2020 eine Rolle spielen. Sie sind steuerlich absetzbar, aber nur, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Summe unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei Selbstständigen liegen. Nur dann können andere Versicherungsbeiträge bis zu Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Auch im Leistungsfall, also wenn die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt wird, ist das Finanzamt involviert. Denn die Rente aus einer privaten BU zählt zu den zeitlich begrenzten Leibrenten. Da die ursprünglichen Beiträge in der Regel aus dem versteuerten Einkommen stammen, sind die Rentenleistungen selbst nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Lediglich der sogenannte Ertragsanteil wird versteuert, also die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsen.

Die Höhe ist abhängig von der zugesagten Rentenlaufzeit: Je länger die Zahlung der Rente vereinbart wird, desto höher ist der zu versteuernde Anteil. Wird die Rente beispielsweise für zehn Jahre bewilligt, sind 12 Prozent steuerpflichtig. Ist die voraussichtliche Leistungsdauer dagegen sehr lang, zum Beispiel 40 Jahre, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 39 Prozent, also sind 61 Prozent immer noch steuerfrei.

Außerdem wird erst das zu versteuernde Einkommen, das über dem Grundfreibetrag für das Jahr 2020 von 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt, versteuert.

Quelle: https://www.dasinvestment.com/wie-die-bu-versicherung-steuern-mindert/

Fondsgebundene Rürup-Rente: Für wen macht sie Sinn?

01.04.2021 Fondspolicen von RENÉ WEIHRAUCH

Experten glauben: Die Zielgruppe ist größer, als bisher immer angenommen wurde.

Als die Rürup-Rente (auch: Basisrente) 2005 eingeführt wurden, nutzten viele Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener sofort diese neue Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, bei der sie von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren.

Nach dem Höhepunkt mit 300.000 abgeschlossenen Verträgen im Jahr 2007 gingen die Zahlen dann regelmäßig zurück. Zuletzt stiegen sie allerdings wieder leicht an.

Einer der Gründe: Immer mehr Menschen interessieren sich für die Möglichkeit, die die Rürup-Rente in der fondsgebundenen Variante zu nutzen. Fachleute sehen darin den richtigen Weg: „Wegen der absehbar tiefen Zinsen ist die Basisrente als klassische Rentenversicherung mit Zinsanlagen wenig attraktiv. Mehr Chancen bieten fondsorientierte Produkte, die die Chancen an den Aktienmärkten ausnutzen können“, befand etwa das Handelsblatt.

Der Background scheint also da zu sein – eine gute Gelegenheit für Makler, die fondsgebundene Rürup-Rente beim Beratungsgespräch ins Spiel zu bringen. Hinzu kommt: Galt die Basisrente bei ihrer Einführung lange Zeit hauptsächlich als sinnvolle Altersvorsorge für junge Selbständige und gut verdienende Angestellte, so setzt sich inzwischen die Erkenntnis durch, dass die Zielgruppe viel größer ist.

So ging man früher zum Beispiel davon aus, dass diese Form der privaten Altersvorsorge sich für abhängig Beschäftigte erst ab einem Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro lohnt.

Heute sehen viele Experten diese Grenze bereits beim durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Einkommen erreicht, was momentan bei etwa 40.000 Euro liegt.

Hintergrund ist die Staffelung der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“: Rentenzahlungen, auch Einkünfte aus der Basisrente, müssen versteuert werden. Allerdings erst ab 2040 zu 100 Prozent. Momentan werden nur 81 Prozent der Renteneinkünfte besteuert. Bis 2040 steigt der Satz jedes Jahr um einen Prozentpunkt. In der Ansparphase der Rürup-Rente können die Beiträge aber schon ab 2025 in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

In diesem Jahr sind es bereits 92 Prozent, was einem Höchstbetrag von 23.724 Euro entspricht. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat errechnet, dass sich daraus ein spürbares „Steuerplus“ ergibt. Dies macht die Rürup-Rente – zumal in ihrer fondsgebundenen Form – auch für breite Schichten von Angestellten und Angehörige der Ü-50-Generation attraktiv.

Eine weitere Zielgruppe, die Makler im Auge behalten sollten, sind Frauen. Viele haben noch immer hohe Rentenfehlzeiten, weil sie zum Beispiel Angehörige gepflegt oder sich um die Kindererziehung gekümmert haben. Dadurch verringert sich ihre durchschnittliche Rentenerwartung im Vergleich zu Männern deutlich, wohingegen die Lebenserwartung im Schnitt höher liegt als bei Männern.

In diesem Zusammenhang können Makler im Beratungsgespräch darauf hinweisen, dass Leistungen der Basisrente innerhalb der Familie aufgeteilt werden können. So lässt sich zum Beispiel Rentenlücke der Ehefrau ein Stück weit schließen.

Und noch ein Hinweis: Da die Rürup-Rente ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird (also keine Einmalauszahlung), verfällt das eingezahlte Kapital beim Tod des Versicherten. Zur Absicherung der Hinterbliebenen sollte deshalb sinnvollerweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die ihnen auch in diesem Fall weiter finanzielle Sicherheit bietet.

Quelle: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2021/04/fondsgebundene-ruerup-rente-fuer-wen-macht-sie-sinn/

Soli-Ersparnis: So können Berater für eine Investition in die Altersvorsorge argumentieren

01.02.2021 Wolfgang Zehrt Berater

Auch wenn rund 20 Euro netto im Monat nicht die Welt sind: Dank des Soli-Wegfalls lässt sich mit etwas Geschick eine nette zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Die Bereitschaft der meisten Deutschen dazu ist mäßig, doch ein Viertel ist laut aktueller Umfrage noch unentschlossen, was mit dem Zusatzgeld anzufangen ist.

24 Euro netto – das bleibt im Durchschnitt für den berufstätigen Single mehr am Monatsende übrig, nachdem der „Soli“ zum Jahreswechsel weggefallen ist. Das entspricht in den Großstädten monatlich sechs Milchkaffees oder zwei Pizzen vom Lieferservice. Die LV 1871 macht eine andere Rechnung auf, was man mit dem Geld machen könnte: Arbeitnehmer könnten beispielsweise gemeinsam mit ihren Arbeitgebern in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.

Entscheidet sich der Arbeitnehmer, die zusätzlichen 24 Euro monatlich in eine fondsgebundene Direktversicherung zu investieren, erhält er zusätzlich zur Soli-Ersparnis noch eine Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie 15 Prozent verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Durch die gesamte Förderung werden so aus den anfänglich 24 Euro im Monat immerhin fast 55 Euro. Wer mit 27 Jahren startet, kann auf diesem Weg mit 67 Jahren eine monatliche Rente von rund 125 Euro oder eine einmalige Abfindung von rund 43.300 Euro erreichen. Die Realität sieht anders aus: Nach einer Studie der Generali sorgt in der Altersgruppe der 18- bis 32-Jährigen nur jeder Zweite überhaupt privat fürs Rentnerdasein vor. Die Folgen könnten dramatisch sein: „Eine ganze Generation läuft Gefahr, im Alter in die Armut zu rutschen“, mahnt Giovanni Liverani, Generali-Chef in Deutschland.

Nur jeder Zehnte will Soli-Geld fürs Alter zu nutzen

Auch mit der neuen Möglichkeit, mitdem zusätzlichen Cash finanziellen Engpässen im Alter entgegenzusteuern, scheint sich nur wenig zu ändern: Nur jeder Zehnte der 2.500 von LV 1871 und Civey Befragten nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für Investitionen in die Altersvorsorge. Nicht ganz nachvollziehbar, meint LBV 1871-Vorstand Hermann Schrögenauer, denn: „Den Betrag in Altersvorsorge zu investieren, zahlt sich aus. Unter anderem sind bAV und insbesondere die fondsgebundene Direktversicherung wegen ihrer Steuer- und Sozialabgabenersparnis hier eine attraktive Variante“. Trotzdem, ein Drittel der Befragten (32,4 Prozent) will die gewonnenen durchschnittlich 24 Euro lieber in laufende Kosten stecken. Ein Viertel (24,8 Prozent) hat das zusätzliche Bargeld noch nicht verplant – hier können Berater womöglich ihre Argumente für Vorsorge anbringe.

Quelle: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2021/02/soli-ersparnis-so-koennen-berater-fuer-eine-investition-in-die-altersvorsorge-argumentieren/

Altersvorsorge nach Corona: „Rentner sind die einzigen Gewinner der Corona-Pandemie.“

Rentenexperte Professor Bernd Raffelhüschen zeigt, wie sich die Corona-Pandemie auf unser Rentensystem auswirkt.

Rentenexperte Professor Bernd Raffelhüschen erläutert, wie sich die Corona-Pandemie auf unser Rentensystem auswirkt und welche Altersvorsorge-Strategien künftige Rentner verfolgen sollten.

Pfefferminzia: Lässt sich abschätzen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die demografische Entwicklung hat?

Bernd Raffelhüschen:  Demografisch gesehen handelt es sich um ein vernachlässigbares Ereignis. Corona hat statistisch weder Auswirkungen auf die Fertilität, noch auf die Mortalität, auch wenn Medien das anders behaupten. Lediglich die Migration hat sich verändert, wir haben deutlich weniger Zuwanderung in Deutschland.

Wird sich das Rentenniveau durch die Corona-Krise verändern?

Das Rentenniveau verändert sich nur aufgrund der demografischen Entwicklung oder aufgrund politischer Entscheidungen. Leider wurde eine Folge von Fehlentscheidungen getroffen. 2008 hat der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz eine Rentengarantie gegeben. Per Gesetzesvorlage wurde bestimmt, dass die Renten steigen, wenn die Löhne steigen und dass die Renten aber nicht sinken, wenn die Löhne sinken. Gleichzeitig wurde aber bestimmt, dass als Ausgleich im Fall sinkender Löhne später die Renten weniger stark steigen sollen. Diesen Nachholfaktor der Rentengarantie hat Arbeitsminister Hubertus Heil nicht durchblickt und bis 2025 ausgesetzt. Damit ist die Agenda 2010 rentenpolitisch jedenfalls ausgehebelt.

Das heißt, die Rentner stehen letztlich besser da, als es geboten wäre?

Im vergangenen Jahr werden die Äquivalenzlöhne voraussichtlich aufgrund der hohen Kurzarbeiterquote nicht gestiegen sein. Die Renten können nicht sinken, die Corona-Pandemie kennt also nur einen Gewinner: die Rentner. Falls der Fehler von Hubertus Heil nicht korrigiert wird, gewinnen auch die künftigen Rentner auf Kosten der Beitragszahler.

Lässt sich die Riester-Rente sinnvoll reformieren?

Die Kritik an der Riester-Rente wird meistens von Leuten geübt, die sie gar nicht durchdrungen haben. Es gibt 1.500 verschiedene Riester-Renten in drei großen Kategorien, sie basieren entweder auf Versicherungen, Banksparplänen und ähnlichem oder sind fondsgebundene Riester-Renten. Die Niedrigzinsen betreffen nur die Riester-Renten, die im Wesentlichen Anleihe-lastig finanziert sind. Horst Seehofer schimpfte damals, dass die Riester-Rente nichts taugt. Er hat eben einfach die falsche gekauft. Eine vernünftige Beratung würde einen Kunden, der schon mehrere Lebensversicherungen hat, nie in eine rentenversicherungsförmige Riester-Welt schicken. Im Übrigen macht nicht die Zulage, sondern der Sonderausgabenabzug im Einkommensteuerrecht letztlich die Förderung aus; nämlich den Aufschub in die vollständig nachgelagerte Besteuerung. Das ist ein gutes Konzept, das wir weitertragen sollten.

Wer in Zukunft 5 bis 7 Prozent seines Einkommens ratierlich und diversifiziert investiert, wird im Alter seinen Lebensstandard sichern können. So lautet eine Ihrer Aussagen. Aber nur wenn die Finanzindustrie mehr Freiheiten erhält. Was bedeutet das?

Welcher vernunftbegabte Mensch würde eine Bundesobligation kaufen, die man nicht verzinst und wahrscheinlich zurückbezahlt bekommt? Tatsächlich zwingt der Staat die Finanzindustrie in seine eigenen Produkte durch eine Fülle von gesetzgeberischen Vorschriften wie das Niederstwertprinzip, Garantien und Eigenkapitalhinterlegung. Er zwingt die Menschen in wenig volatile Anlageformen. Erst wenn sich das ändert, können die Refinanzierungsstrukturen wirklich effizient allokiert werden. Insofern müsste die Riester-Rente tatsächlich reformiert werden, damit wir von den Garantien wegkommen.

Worauf genau sollten sich die zukünftigen Rentner der Jahre 2030 bis 2060 vorbereiten? Welche Vorsorgestrategie muss man ihnen raten?

Unser gesetzliches Rentensystem schafft eine Basisversorgung. Mehr als 40 Prozent wird nicht drin sein für die künftigen Rentner. Wohlgemerkt, die sind selber schuld, sie hätten ja auch mehr Kinder in die Welt setzen können. Das werden wir auch noch diskutieren müssen, denn Kinder sind teuer und Kinderlose sind letztlich Trittbrettfahrer. Den Rentnern der Zukunft muss man ansonsten genau dasselbe raten wie den Rentnern der Gegenwart und der Vergangenheit: Ratierlich und diversifiziert sparen – also die Eier in mehrere Körbe zu legen und die Körbe langsam zu füllen. Wer das kapiert hat, ist in jedem Jahrhundert gut gefahren.

Welche Fehler im Rentensystem muss der Staat korrigieren?

Wir müssen zurück zur Agenda 2010 und dazu, einen Lebenserwartungsfaktor in die Rente einbauen. Wer länger lebt, muss auch länger arbeiten. Das geht nicht anders. Dann werden unsere Kinder so lange arbeiten für ein Rentenjahr, wie wir das getan haben, den gleichen Beitragssatz wie wir bezahlen und das System auch akzeptieren. Die Rente wird eine Basisversorgung sein, um den Rest muss man sich selber kümmern. Dafür muss die Finanzindustrie die richtigen Tipps an der Hand haben. Und die sind, wie gesagt, möglichst ratierlich und möglichst diversifiziert zu sparen.

Wie sehen Sie die Rolle des unabhängigen Maklervertriebs in Deutschland?

Vernünftigerweise gut, die Rolle des Maklers ist nur eine andere geworden. Früher hat der Finanzsektor den Sahneschaum geliefert und der Kaffee kam von der Rentenversicherung. Jetzt sind die private und betriebliche Altersversorgung Teil des Kaffees und nicht mehr Teil des Sahneschaums obendrauf.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/altersvorsorge-nach-corona-rentner-sind-die-einzigen-gewinner-der-corona-pandemie/