So halten es die großen Versicherer mit dem BU-Schutz für Corona-Erkrankte
28.4.2021 – Finanztip wollte von 20 Lebensversicherern wissen, wie sich eine Erkrankung mit Covid-19 auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung auswirkt. Für alle Anbieter, die aussagekräftige Antworten lieferten, steht dabei der Krankheitsverlauf im Vordergrund. Bei milden Verläufen ist meist nach einer vierwöchigen Wartezeit eine normale Annahme, bei Long-Covid allerdings eine langfristige Zurückstellung oder sogar eine direkte Ablehnung möglich.
Ein schwerer Corona-Verlauf kann in vielen Fällen die erhoffte Absicherung der Arbeitskraft verhindern. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Finanztip Verbraucherinformation GmbH.
Sie hat im März und April bei 20 großen, nach Marktkapitalisierung ausgewählten Lebensversicherern nachgefragt, welche Folgen eine Infektion mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung hat.
Keine Rückmeldung erhielt die Gesellschaft für Verbraucher-Informationen von der Axa Lebensversicherung AG. Dagegen haben geantwortet:
- Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
- Allianz Lebensversicherungs-AG
- Nürnberger Lebensversicherung AG
- Huk-Coburg-Lebensversicherung AG
- Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.
- Gothaer Lebensversicherung AG
- Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
- Debeka Lebensversicherungs-Verein a.G.
- Württembergische Lebensversicherung AG
- Provinzial Versicherungen
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
- HDI Lebensversicherung AG
- Continentale Lebensversicherung AG
- Generali Deutschland Lebensversicherung AG
- Cosmos Lebensversicherungs-AG
- R+V Versicherungen
- Signal Iduna Lebensversicherung a.G.
- LVM Lebensversicherungs-AG
- Versicherungskammer Bayern
Die Versicherer sollten Auskunft über ihre Annahmepraxis bei folgenden Krankheitsverläufen geben:
- Covid positiv ohne Symptome
- Covid positiv ohne Krankenhausaufenthalt
- Covid positiv mit Krankenhausaufenthalt
- von Covid genesen (ohne Symptome)
- von Covid genesen (mit Krankenhausaufenthalt)
- von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt
Zusätzliche Anmerkungen waren möglich.
Pauschale Angaben für unterschiedliche Krankheitsverläufe
Vier Anbieter lieferten zu allen sechs Krankheitsverläufen identische Antworten, darunter die Provinzial Versicherungen. Sie gaben durchgehend an, dieselben Gesundheitsfragen zu stellen wie vor Corona. Bei Rückfragen werde der Einzelfall geprüft. Es sei aber eine neue Richtlinie in Arbeit.
Auch die R+V antwortete unisono, dass jeder Antrag individuell geprüft und eingeschätzt werde. Die LVM erklärte durchgängig für alle Krankheitsverläufe, dass ein Zeitraum von drei Monaten abgewartet werde. Seien keine Folgen verblieben, werde uneingeschränkter Versicherungsschutz geboten.
Und die Versicherungskammer Bayern gab ausnahmslos an: „Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung fragen wir nicht explizit nach einer Covid 19-Erkrankung.“
Die Versicherer liegen in ihrer Risiko-Einschätzung weit auseinander
Finanztip bilanziert dementsprechend: „In ihrer Risiko-Einschätzung in Hinblick auf Corona liegen die Versicherer in Deutschland weit auseinander.“ Abgesehen von den Standardantworten ist jedoch bei allen Gesellschaften der Krankheitsverlauf entscheidend.
Bei einem leichten Verlauf bieten die meisten Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an. Voraussetzung ist in der Regel eine folgenlose Ausheilung. Die Gothaer fordert hier mit drei Monaten die längste Karenzzeit.
Bei ausgeprägten Symptomen oder sogar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt prüft die Mehrheit den Antrag zunächst nicht, sondern stellt den Vorgang drei Monate (Swiss Life) bis zwölf Monate zurück.
Die Debeka differenziert hier detailliert und gibt an, den Antrag nur sechs Monate zurückzustellen, wenn eine Beatmung oder Intensivbehandlung nicht erforderlich war. Die Gothaer weist daraufhin, dass sie eventuell weitere Untersuchungen wie ein Lungen- oder Nierenfunktionstest für eine Einschätzung erforderlich hält.
Ablehnung kann bei Long-Covid nicht ausgeschlossen werden
Danach folgen bei allen Anbietern individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Diese sind für alle Versicherer auch unabdingbar, wenn Menschen nach einer Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. Laut der Umfrage erfolgt in diesem Fall meist zunächst eine Zurückstellung um ein Jahr, um mögliche Folgen prüfen zu können.
Die Württembergische fügt hinzu: „Ob beziehungsweise in welcher Form der gewünschte Versicherungsschutz dann geboten werden kann, hängt vom Verlauf sowie eventuellen Folgen der Covid-19 Erkrankung ab.“ Ebenso offen äußert sich die Debeka: Eine „Ablehnung kann nicht ausgeschlossen werden“.
Versicherung sollte nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden
Finanztip mahnt: „Die Berufsunfähigkeits-Absicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Weil aber die Anträge komplex und die Tarife sehr unterschiedlich sind, sollte die Versicherung nicht ohne Hilfe abgeschlossen werden.“
Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/so-halten-es-die-grossen-versicherer-mit-dem-bu-schutz-fuer-corona-erkrankte-141816.php?vc=rss_artikel&vk=141816