Das Ringen um die bessere bAV
Wie bekommt man 12 bis 13 Millionen Sozialversicherungspflichtige, die bisher ohne bAV sind, in die bAV? Das Bundesarbeitsministerium präferiert als Lösung ein Sozialpartnermodell, die Versicherer wollen eine Reform des bestehenden Systems. In der vergangenen Woche hat sich eine Veranstaltung der HDI mit diesen Themen beschäftigt.
Zwei ministerielle Gutachten haben Bewegung in die Diskussion um eine bAV-Reform gebracht. Nicht klar ist bisher, wie es nun weitergehen wird. Die einen rechnen damit, dass schon im September ein Vorschlag vom Bundesarbeitsministerium vorliegen werde, andere glauben nicht an ein so schnelles Vorgehen. Vorerst werden deshalb weiterhin die Positionen ausgetauscht, so auch auf dem HDI bAV-Expertenforum, das in der vergangenen Woche in Köln stattfand.
Weniger Garantie in der bAV?
In einem Vergleich der zur Diskussion stehenden Reformideen machte Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei der HDI, zunächst deutlich, dass die bAV im bestehenden System reformiert werden müsse. Als Beispiele nannte er, dass die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung entfallen solle und ebenso die Doppelverbeitragung in der KVdR („Krankenversicherung der Rentner“) ein Ende haben müsse. Beides würde Arbeitnehmer, insbesondere Geringverdiener, bisher davon abhalten, eine bAV abzuschließen. Ein konkreter Ansatz wäre wohl auch eine Förderung bei Personen mit kleinem Einkommen.
Dass auch der Niedrigzins ein Grund für die mangelnde bAV-Beteiligung sein könnte, lässt von Löbbecke nicht gelten. Entscheidend sei nicht allein die „Produktrendite“, sondern auch die „Systemrendite“, die sich durch die nachgelagerte Besteuerung ergebe. Selbst wenn die Produktrendite gegen Null gehe, lohne sich die bAV aufgrund der Steuervorteile, rechnete er vor. Zudem warf er die Frage auf, ob das Garantieniveau in der BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung) tatsächlich bei 100% der gezahlten Beiträge liegen müsse, oder ob nicht auch 80 oder 90% reichen würden. Die Versicherer hätten dann die Möglichkeit, mehr Geld in die Rendite zu investieren.
Lässt das „Leitplankenmodell“ Luft für Wettbewerb?
Selbst wenn die Forderungen der Versicherer erfüllt werden würden, würde dies nicht die rund 12 Millionen Sozialversicherungspflichtigen in die bAV führen, entgegnete Ex-Zurich-Vorstand Dr. Marco Arteaga vor den geladenen HDI-Vertriebspartnern in Köln. Er hat als Partner der Anwaltssozietät DLA Piper das Gutachten des Bundesarbeitsministeriums zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ erstellt. In diesem Modell würden die Tarifverbände – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – eine zentrale Rolle spielen. Per Tarifvertrag soll die bAV demnach verbreitet werden. Wer die bAV nicht wolle, könne sich dann auch dagegen entscheiden. Und es würde sich um eine reine Beitragszusage ohne Mindestleistung handeln. Dieses Modell werde Versicherer und Versicherungsmakler nicht aus dem Feld schlagen, sondern als weiterer Wettbewerber am Markt stehen, so Arteaga. Denn das „Ur-Modell“, in dem eigene Versorgungseinrichtungen der Tarifparteien möglich gewesen wären, würde wohl so nicht kommen. Wahrscheinlicher sei ein „Leitplankenmodell“, in dem der Tarifvertrag den Rahmen setze, aber auch betriebsbezogene Kollektivverträge zum Tragen kämen.
Arbeitgeber-Zuschuss als Pflicht?
Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), glaubt nicht daran, dass das Sozialpartnermodell reicht, um mehr bAV zu generieren. Zuvorderst rechnete er in Köln jedoch vor, dass die bAV dank der Steuervorteile ein Erfolgsmodell sei. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss oder eine Zulage etwa – beides findet sich auch in dem zweiten Gutachten des Bundesfinanzministeriums wieder – könnte die Verbreitung der bAV allerdings weiter befördern, ebenso die Aufstockung von Beitragshöchstgrenzen im EStG und SvEV/SGB IV auf 10%. Insgesamt hat das IVFP zehn Reformpunkte aufgestellt.
Was ist mit der Beratung?
Es wird wohl nicht ohne Vertrieb gehen, gab Dr. Marco Arteaga den Besuchern des HDI bAV-Expertenforums mit auf den Weg. Auch nicht beim Sozialpartnermodell. Allerdings würde im Zuge der Reformgedanken durchaus über die Vergütung in der bAV-Beratung diskutiert. Es gäbe politische Tendenzen, die Abschlussprovision in der bAV abzuschaffen. Möglich wäre auch, dass sich die Honorarberatung hier durchsetzen werde. Dr. Tobias Warweg, Vorstand der HDI Vertriebs AG und verantwortlich für den Kooperations- und Maklervertrieb, geht davon aus, dass es auch künftig genug Raum für den Vertrieb gebe, insbesondere auch für Versicherungsmakler: bAV bliebe ein Expertenthema und ginge nicht ohne Beratung. (bh)
Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/das-ringen-um-die-bessere-bav
Niedrigzinsphase und bAV: Überprüfung des Versorgungswerks aus Unternehmersicht erforderlich
Viele Unternehmen halten es in Zeiten der Niedrigzinsen hinsichtlich der bAV für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Großteil die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig. Viele wünschen sich zudem, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. Das ergibt eine Studie von Aon Hewitt.
Die Lebensversicherer reagieren mit neuen Produkten und eingeschränkten Garantieversprechen auf das Niedrigzinsumfeld und die Anforderungen, die sich aus der europäischen Richtlinie Solvency II ergeben. Zunehmend wirkt sich dies auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus: Inzwischen hält es fast die Hälfte der Unternehmen für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Das zeigt die Studie „Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions“, die der Anbieter von Services im Bereich Human Resources Aon Hewitt durchgeführt hat. Demzufolge hat bereits mehr als ein Fünftel der Unternehmen Veränderungen vorgenommen, indem sie beispielsweise die zugesagte Verzinsung reduziert oder von leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt haben.
Festhalten an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung
Kein Zweifel besteht allerdings daran, dass die bAV auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen wird, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und Arbeitnehmer zu binden, daher will der überwiegende Anteil der befragten Unternehmen an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung festhalten.
Für viele Unternehmen wäre es der Studie zufolge sogar denkbar, ihre Versorgungsregelung komplett neu zu gestalten. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Großteil der Befragten demnach die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig – gefolgt von Transparenz und Flexibilität. Für die Mehrheit der Arbeitgeber sind außerdem die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Angebotes. Zwei Drittel der befragten Unternehmen wünschen sich daher, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. „Hier sind die Lebensversicherer aufgefordert, die Produkte der neuen Generation dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie sich auch für die Abbildung komplexer Versorgungsordnungen eignen, um sie uneingeschränkt für die bAV tauglich zu machen“, erläutert Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker GmbH in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt.
Große Unsicherheiten bestehen laut Insurance Survey 2016 noch bei den Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteilen. „Das Angebot an neuen Produkten ist nicht mehr so homogen und selbst für Fachleute nicht immer transparent“, berichtet der Aon-Hewitt-Manager. Bei den Produkten der neuen Generation könne sowohl die garantierte als auch die zum Rentenbeginn hochgerechnete Leistungshöhe nur sehr eingeschränkt als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Um das passende Produkt zu finden, seien – anders als bei klassischen Tarifen – Produktmerkmale, wie beispielsweise Gestaltungsrechte bei der Kapitalanlage oder die Einschlussmöglichkeit von Zusatzversicherungen, ausschlaggebend.
Über die Studie
Für die Aon-Hewitt-Studie „Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions“ wurden mehr als 70 – sowohl im DAX geführte als auch mittelständische – Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen befragt. (ad)
Renten zwischen Theorie und Wirklichkeit
Der jüngste Rentenbericht der Bundesregierung prognostiziert zwar Rentensteigerungen bis zum Jahr 2029 von durchschnittlich mehr als zwei Prozent pro Jahr. Das Versorgungsniveau sinkt trotzdem, und die Beiträge werden steigen.
1.287 Euro vor Steuern betrug die Bruttostandardrente 2014 laut Rentenbericht 2015 der Bundesregierung. Das ist der Wert für jenen ominösen Durchschnittsrentner, der 45 Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen verdient hat. Diesen gibt es bekanntlich nicht.
Die Rentenwirklichkeit sieht so aus: 2014 erhielten Männer in Westdeutschland einen durchschnittlichen Altersrentenzahlbetrag von 1.019 Euro, Männer in Ostdeutschland 1.117 Euro. Bei Frauen betrugen die Werte 520 Euro (West) und 775 Euro (Ost). Das Eckrentenniveau erreichen diese Renten also nicht, das individuelle Versorgungsniveau der meisten Rentner ist geringer. Die Anzahl derer, auch das weist der Rentenbericht der Bundesregierung aus, die mehr als der Eckrentner beziehen, ist relativ klein.
Wenn man jedoch den Eckrentner als Maßstab für die allgemein Rentenentwicklung nimmt, dann steigen dessen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung laut Rentenbericht der Bundesregierung bis zum Jahr 2029 auf 1.824 Euro. Das sind zwar nominal mehr als 500 Euro über dem heutigen Niveau, aber trotzdem weniger. Denn das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt heute 47,5 Prozent. Das heißt, der Standardrentner des Zugangsjahres 2015 bekommt aus gesetzlicher Rente 47,5 Prozent des Nettoarbeitsentgelts eines heutigen Durchschnittsverdieners. Bis zum Jahr 2029 sinkt dieses Sicherungsniveau auf 44,6 Prozent.
Es sei denn, der Eckruheständler bezieht eine Riester-Rente. So jedenfalls die Theorie. Würden Riester-Beiträge jedes Jahr zum begünstigten Höchstbetrag eingezahlt, die Verzinsung beliefe sich auf vier Prozent pro Jahr, und die Versicherung genehmigte sich nicht mehr als zehn Prozent Verwaltungskosten, könnte der Neu-Eckrentner des Jahres 2029 zusätzlich zur gesetzlichen Rente 265 Euro Riester-Rente kassieren und käme auf ein Versorgungsniveau von 51 Prozent.
Das dürften jedoch ein paar Annahmen des Guten zu viel sein. Zumindest sind sie nicht realistisch für das Gros der Rentner. Denn erstens besitzen nur gut 16 Millionen – das sind weniger als die Hälfte – aller Förderberechtigten eine Riester-Rente. Ein Fünftel davon bespart die Verträge nicht aktiv, und von den Sparern zahlen nur wenige die begünstigten Höchstbeträge ein.
Zweitens ist die Unterstellung einer durchschnittlichen Verzinsung von vier Prozent pro Jahr in Niedrigzinszeiten unrealistisch, und drittens werden die die Riester-Sparer erst am Ende ihres Vertrages sehen, wie viel an Kosten beim Versicherer hängengeblieben ist. Von den 265 Euro Riester-Rente dürften die meisten Riester-Sparer nur träumen, Nicht-Riester-Sparer nicht einmal das.
Was allerdings zuverlässig steigt, sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht gleich, aber bald. Bis zum Jahr 2020 sollen sie beim Beitragssatz von 18,7 Prozent verharren, danach geht es jedes Jahr aufwärts bis auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Was danach kommt, weiß niemand, denn die Rentenreformer des Jahres 2002 haben den Blick nur bis dahin gewagt. Längst ist eine Prognose und Diskussion darüber fällig, wie sich die Renten ab 2030 entwickeln werden, damit Reformen in die Wege geleitet werden können.
Unabhängig davon gibt der Rentenbericht der Bundesregierung ohnehin nur die allgemeine Richtung vor. Denn Rente ist bekanntlich immer individuell und relativ. Erst unlängst hatte das Forschungsinstitut Prognos im Auftrag der deutschen Versicherungswirtschaft die Rentenperspektiven bis 2040 nach Landkreisen anhand von Bruttorentenentwicklungen und Kaufkraft untersucht. Demnach wird eine Verkäuferin mit zwei Kindern im Jahr 2040 in Weimar 960 Euro Rente bekommen, in Erlangen hingegen 1.173 Euro. Die Rente einer Verkäuferin in München in Höhe von 1.093 Euro wird nur eine Kaufkraft von 838 Euro haben, die ihrer Kollegin in Tirschenreuth in der Oberpfalz in Höhe von dann 1.165 Euro ist jedoch in Kaufkraft umgerechnet 1.313 Euro wert.
Quelle: http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/renten-zwischen-theorie-und-wirklichkeit.html
Mit 78 Jahren … durchschnittliches Sterbealter gestiegen
Das Statistische Bundesamtes hat die Todesfallstatistik veröffentlicht. Demnach sind 2014 die Todesfälle um 2,8% gesunken, während das Sterbealter um fast zwei Jahre auf 78,1 Jahre gestiegen ist. Die häufigste Todesursache bleiben Herz-Kreislauferkrankungen.
Im Jahr 2014 verstarben in Deutschland insgesamt 868.356 Menschen, davon 422.225 Männer und 446.131 Frauen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist damit die Zahl der Todesfälle gegenüber dem Vorjahr um 2,8% gesunken. Die steigende Lebenserwartung spiegelt sich im durchschnittlichen Sterbealter wider. Es ist in den letzten zehn Jahren um fast zwei Jahre auf 78,1 Jahre gestiegen.
Todesursache Nr. 1: Herz- und Kreislauferkrankungen
Die häufigste Todesursache im Jahr 2014 war, wie schon in den Vorjahren, eine Herz-/Kreislauferkrankung. 38,9% aller Sterbefälle waren darauf zurückzuführen. Von den 338.056 Menschen, die an einer Herz-/Kreislauferkrankung verstarben, waren 148.538 Männer und 189.518 Frauen. Vor allem bei älteren Menschen führten diese Erkrankungen zum Tod. 92% der an einer Krankheit des Herz-Kreislaufsystems Verstorbenen waren 65 Jahre und älter. An einem Herzinfarkt, der zu dieser Krankheitsgruppe gehört, verstarben im Jahr 2014 insgesamt 50.104 Menschen. Davon waren 56,9% Männer und 43,1% Frauen.
Krebs zweithäufigste Todesursache
Zweithäufigste Todesursache waren, wie schon in den Vorjahren, die Krebserkrankungen: Ein Viertel aller Verstorbenen (223.758 Menschen) erlag im Jahr 2014 einem Krebsleiden, darunter 121.766 Männer und 101.992 Frauen. Bei Männern waren die bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane beziehungsweise der Atmungsorgane die am häufigsten diagnostizierten Krebsarten. Frauen waren ebenfalls am häufigsten von einer bösartigen Neubildung der Verdauungsorgane betroffen. Häufigste Einzeldiagnose bei den Krebserkrankungen von Frauen war jedoch der Brustkrebs.
Suizidzahlen bei Männern dreimal so hoch
4,0% aller Todesfälle waren auf eine nicht natürliche Todesursache wie zum Beispiel eine Verletzung oder Vergiftung zurückzuführen (34.667 Sterbefälle). Entgegen des allgemeinen Rückgangs bei allen Sterbefällen ist bei den nicht natürlichen Todesursachen ein leichter Anstieg um 1,6% zu verzeichnen. In 11.582 Fällen (5.363 Männer und 6.219 Frauen) war ein Sturz die Ursache für den Tod. Durch einen Suizid beendeten 10.209 Menschen ihr Leben, wobei der Anteil der Männer mit 74,7% fast dreimal so hoch war wie der Anteil der Frauen mit 25,3%. (sg)
Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/mit-78-jahren-durchschnittliches-sterbealter-gestiegen
Altersarmut betrifft fast zwei Millionen Rentner
Annähernd jeder zehnte Rentnerhaushalt in Deutschland ist laut OECD von Armut bedroht.
Rentner haben in Deutschland ein deutlich höheres Armutsrisiko als in EU-Ländern wie Frankreich, den Niederlanden oder Dänemark.
Fast jeder zehnte Rentnerhaushalt liegt in Deutschland bei weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens (derzeit etwa 40.000 € pro Jahr).
Damit liegt das Armutsrisiko der Älteren freilich unter dem OECD-Durchschnitt.
Das geht aus einer am Dienstag, dem 1.12.2015, in Berlin vorgestellten Untersuchung hervor, in der die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) die Rentensysteme der EU-Mitgliedstaaten vergleicht.
Quelle: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/altersarmut-betrifft-fast-zwei-millionen-rentner
