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PensionsManagement

Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Ausbildungsvertrag noch als Schüler bis 31.07. möglich

01.07.2021. Der Schulstress für die Schüler ist jetzt in vielen Bundesländern mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen zu Ende und in wenigen Wochen beginnt für sie eine Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag ist schon unterschrieben abgeheftet. Gerade bei handwerklichen oder sozialen Ausbildungsberufen, könnten die Schulabgänger die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler beantragen, um in den Genuss günstigerer Beiträge zu kommen. Dabei kann es in der Summe schnell um den Betrag von 20.000 Euro gehen. Doch die Zeit drängt, Stichtag ist der 31.07. Darauf weist jetzt die GVI hin.

Vorteile als Schüler nutzen

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte neben den Ausbildungsvertrag gleich die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung mit abschließen. Für die Höhe des Beitrages ist der Ausbildungsberuf entscheidend. Doch Schüler, die bereits einen Ausbildungsvertrag in einem handwerklichen oder sozialen Beruf nach dem 31.07. in der Tasche haben, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich günstiger“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. Allerdings besteht in der Regel nach dem 31.07. keine Möglichkeit mehr, führt Karle weiter aus.

Mehr als 20.000 Euro sparen

„Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag und kann gespart werden“, so Karle. Bei der Entscheidung sind die Schüler noch überfordert und es bedarf die Unterstützung der Eltern, weist Karle weiter hin.

Quelle: https://www.geldundverbraucher.de/content/news-archiv/beruf-news/berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-trotz-ausbildungsvertrag-noch-als-schueler-bis-31-07-moeglich-01072021.html